Teil-Impfpflicht
Regierung: Impfquoten im Gesundheitswesen haben zugelegt
Die Bundesregierung verweist darauf, dass der Anteil der gegen das Corona-Virus geimpften Beschäftigten im Gesundheitswesen seit Geltung der Impfpflicht gestiegen ist. Ob die Regelung über Ende Dezember hinaus verlängert wird, sagt sie nicht.
Veröffentlicht:Berlin. Seit Dezember 2021, als die einrichtungsbezogene Impfpflicht beschlossen wurde, sind die Impfquoten der Beschäftigten in Pflegeheimen „stetig gestiegen“. Darauf hat die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine parlamentarische Anfrage der AfD-Fraktion verwiesen.
So wiesen die 86,3 Prozent der Mitarbeiter in stationären Pflegeeinrichtungen im Dezember vergangenen Jahres zwei Impfungen gegen das Corona-Virus auf, berichtet die Regierung unter Verweis auf Zahlen des Robert Koch-Instituts. Für April, Mai und Juni dieses Jahres wird sodann der Anteil der Geimpften mit 93 Prozent angegeben.
Noch stärker ist der Anstieg bei der dritten Impfung ausgefallen: Hier wurden im Dezember knapp 51 Prozent der Beschäftigten registriert, die eine Booster-Impfung erhalten hatten. Im Frühjahr dieses Jahres waren es dann 72 Prozent. Sieben Prozent der Beschäftigten in Heimen wiesen im Juni zuletzt sogar eine vierte Impfung auf.
78 Prozent Beschäftigte mit drei Impfungen
In ambulanten Pflegeeinrichtungen wird der Anteil der Mitarbeiter mit zwei Impfungen im April dieses Jahres mit 94 Prozent angegeben. Die Quote der Beschäftigten mit drei oder vier Impfungen soll sogar noch etwas höher sein als im stationären Pflege-Setting: Demnach haben im April 78 Prozent einen dritten Pieks erhalten, 21 Prozent wären demnach sogar viermal geimpft, heißt es unter Bezug auf RKI-Daten.
Vergleichbare Zahlen berichtet die Bundesregierung auch für das Krankenhauspersonal. Basis ist die Krankenhausbasierte Online-Befragung zur COVID-19-Impfung (KROCO) des RKI. 95 Prozent der Teilnehmer der Umfrage waren demnach mindestens zweimal geimpft, 87 Prozent sogar mindestens dreimal.
Nach derzeitiger Rechtslage gilt die einrichtungsbezogene Impfpflicht bis Ende dieses Jahres. Die Prüfung, ob der Geltungszeitraum noch geändert werde, sei in der Bundesregierung noch nicht abgeschlossen, heißt es.
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach hatte erst jüngst Forderungen nach einer vorzeitigen Aufhebung der Teil-Impfpflicht zurückgewiesen. Deutschland stehe am Beginn einer Herbst- und Winterwelle, der Infektionsdruck nehme zu, sagte er zur Begründung. (fst)