Referentenentwurf

Regierung drückt Startknopf für Qualitätsinstitut

Ein neues Institut für Qualität soll künftig dem Gemeinsamen Bundesausschuss mit eigenen Daten zuarbeiten. Jetzt hat die Regierung den Startknopf gedrückt.

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Bald etwas mehr unter der Lupe: Qualität.

Bald etwas mehr unter der Lupe: Qualität.

© Falko Matte / fotolia.com

BERLIN. Gemeinsam mit der GKV-Finanzreform bringt die Bundesregierung die Gründung eines Qualitätsinstitutes auf den Weg. Laut dem Referentenentwurf zur "Weiterentwicklung der Finanzstruktur und der Qualität in der Gesetzlichen Krankenversicherung", der der "Ärzte Zeitung" vorliegt, soll der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) den Auftrag erhalten, ein "fachlich unabhängiges wissenschaftliches Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen zu gründen".

Die Bundesregierung sieht es als notwendig an, eine "dauerhafte und verlässliche Unterstützung des GBA durch ein unabhängiges Qualitätsinstitut" zu errichten. "Sinn und Zweck des Institutes ist es nicht, die Qualitätssicherung neu zu erfinden, oder die Arbeit daran neu zu erfinden, sondern aus dem Turnus der vier- oder fünfjährigen Ausschreibungen herauszukommen und Kontinuität in entsprechende Bewertungsverfahren zu bekommen", erklärte der GBA-Vorsitzende Josef Hecken am Rande einer Veranstaltung.

Die schnelle Einrichtung eines solches Institut hatte bereits die Hamburger Gesundheitssenatorin und GMK-Vorsitzende Cornelia Prüfer-Strocks im Gespräch mit der "Ärzte Zeitung" gefordert.

Zusätzlich zu den bisherigen Aufgaben im Bereich Qualitätssicherung soll der Paragraf 137a SGB V um neue Arbeitsaufträge erweitert werden. Dazu zählen laut Entwurf die Entwicklung von Instrumenten, mit denen die Versorgungsqualität sektorenübergreifend gemessen und dargestellt werden kann. Dazu gehört die Auswertung von Routinedaten. Zu ausgewählten Leistungen sollen Kassen entsprechende Sozialdaten liefern.

Die Ergebnisse sollen allgemein verständlich im Internet veröffentlicht werden. An der Entwicklung der Auftragsinhalte für das Institut sollen neben den GBA-Trägerorganisationen auch die Bundesärztekammer, der PKV-Verband, Berufsorganisationen der Krankenpflegeberufe sowie wissenschaftlichemedizinische Fachgesellschaften und Patientenvertreter mitwirken.

Diese Institutionen können Aufträge an das Institut richten. Das Institut soll sich auch selbstständig mit Fragen der Qualitätssicherung beschäftigen können. Untersuchungsergebnisse will sich das Bundesgesundheitsministerium vor Veröffentlichung vorlegen lassen.

Die Geschäftsform des neuen Instituts soll eine Stiftung des privaten Rechts werden, auch ein Vertreter des Bundesgesundheitsministeriums soll dem Stiftungsvorstand angehören.

Die Bundesregierung geht in dem Referentenentwurf davon aus, dass das neue Institut die Krankenkassen rund 14 Millionen Euro kosten wird. In der Aufbauphase im Jahr 2015 werden Kosten in Höhe von bis zu zwei Millionen Euro, im Jahr 2016 bis zu acht Millionen Euro geschätzt. (bee/sun/af)

Lesen Sie dazu auch: Finanzen und Qualität: Schwarz-Rot bringt GKV-Reform auf den Weg

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