Anti-D-Hilfe
Regierung sieht keine Defizite
BERLIN. Die Bundesregierung sieht keinen Nachbesserungsbedarf für Frauen, die in den Jahren 1978/79 in der DDR anlässlich einer Anti-D-Prophylaxe mit Hepatitis C infiziert worden sind.
Dies geht aus der Antwort auf eine Anfrage der Fraktion der Linken im Bundestag hervor, in der die Beschwerden von Betroffenen aufgegriffen werden.
Geregelt ist die Hilfe seit dem Jahr 2000 im Anti-D-Hilfegesetz. Die Umsetzung liegt bei den Ländern, dabei habe der Bund "für eine einheitliche Rechtsanwendung Sorge getragen".
Bislang seien neun Millionen Euro an Einmalzahlungen geleistet worden, die laufenden Geldleistungen betrügen über vier Millionen Euro pro Jahr.
Allerdings litten viele Frauen unter gesundheitlichen Beeinträchtigungen, die nicht ursächlich auf die HCV-Infektion zurückzuführen seien. Hier aber sehe das Anti-D-Hilfegesetz keine Leistungen vor, heißt es in der Antwort. (fst)