Kommentar
Regresse: Schritt in die richtige Richtung
Die Bedrohung durch Regresse hat zwar abgenommen, bleibt aber präsent. KV und Kassen in Nordrhein haben jetzt ein vernünftiges Prozedere vereinbart.
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© Michaela Illian
Regresse sind nach wie vor ein Reizthema für viele niedergelassene Ärztinnen und Ärzte. Zwar gefährden die Rückforderungen inzwischen in den meisten Fällen nicht mehr die Existenz der Betroffenen. Aber sie bescheren den Praxen eine Menge Ärger und Aufwand – auf beides können sie gut verzichten. Die Bedrohung durch einen Regress bleibt im Hinterkopf, und zwar nicht nur bei den Niedergelassenen, sondern auch beim medizinischen Nachwuchs. Nach wie vor geben Medizin-Studierende die Angst vor Regressen als einen Grund an, die die Niederlassung für sie unattraktiv machen.
Jeder Schritt, der dem Thema seinen Schrecken nimmt, ist deshalb richtig. Das hat auch Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach verstanden. Schon länger stellt er Erleichterungen bei den Wirtschaftlichkeitsprüfungen in Aussicht. Der Entwurf für ein Gesundheitsversorgungsgesetz sieht für Regresse eine Bagatellgrenze von 300 Euro vor.
Die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein wollte nicht darauf warten, bis auf Bundesebene tatsächlich etwas passiert. Sie hat mit den Krankenkassen spürbare Verbesserungen ausgehandelt. Zu ihnen gehört, dass die Bagatellgrenze beim Aufregerthema Sprechstundenbedarf von 30 Euro auf 150 Euro steigt. Ein Großteil der bisherigen Verfahren hätte sich damit von vornherein erledigt.
Kassen und KV Nordrhein haben zudem die Gründung einer Arbeitsgruppe beschlossen, in der Vertreter beider Seiten die Anträge gemeinsam unter die Lupe nehmen, bevor sie verschickt werden. Das macht Sinn.
Für die KVNo-Mitglieder sind das gute Nachrichten, und zwar nicht nur, weil die Regressgefahr deutlich sinkt. Auch die Tatsache, dass die Krankenkassen bei diesem wichtigen Thema bereit waren, sich zu bewegen, ist ein positives Signal.Schreiben Sie der Autorin: wi@springer.com