KV Baden-Württemberg

Regressfreie Zone bald Realität?

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Vertragsärzte in Baden-Württemberg kommen ab November einer Verordnungswelt näher, in der vor allem die Indikation und die evidenzbasierte Therapie über die Wirtschaftlichkeit entscheiden und nicht mehr der Preis.

Von Florian Staeck

STUTTGART. Baden-Württembergs KV-Chef Dr. Norbert Metke hat am Mittwoch bei der Vertreterversammlung in Stuttgart angekündigt, dass ab 1. November die ersten mit den Krankenkassen konsentierten Behandlungsleitfäden zur Therapie bei Osteoporose, nicht tumorbedingtem Schmerz und Demenz online gestellt werden. Weitere Indikationen sollen folgen.

Mit den Stufentherapieschemata weiche man künftig von der starren Richtgrößenbetrachtung ab, da zusätzlich zum "allgemeinen Wirtschaftlichkeitsgebot die Qualität und die Indikation einer Therapie Leitgedanke der Wirtschaftlichkeitsdefinition ist", sagte Metke.

Auch wenn es schon bisher im Südwesten nur noch wenige Regresse gebe, "wissen wir, dass für viele unserer Mitglieder Regressangst ein Thema ist und ein Niederlassungshemmnis für junge Mediziner darstellt", so der KV-Chef.

Harsche Attacken

Das seit 2013 vorbereitete Verfahren mit dem Namen RPK (Rationale Pharmakotherapie spezifischer Krankheitsbilder) nehme nicht wie bisher die rein statistische Auffälligkeit von Praxen, die ihre Richtgröße überschreiten, zum Ausgangspunkt.

Die Beurteilung erfolge vielmehr "nach Kriterien ex ante formulierter evidenzbasierter Wirtschaftlichkeit", erläuterte Dr. Peter Schwoerer von den Gemeinsamen Prüfungseinrichtungen Baden-Württemberg (GPE-BW).

Die Prüfeinrichtungen werden zu gleichen Teilen von der KV und den Krankenkassen getragen. Schwoerer sprach sich vehement dafür aus, die Verordnungsdaten von ambulant tätigen klinischen Einrichtungen müssten nach den gleichen Regeln geprüft werden.

Harsche Attacken ritt Metke bei der Vertreterversammlung gegen geplante Ergänzungen im Krankenhausstrukturgesetz. Am Freitag hatte eine Bund-Länder-Gruppe Regelungen zur Organisation des Notfalldienstes vorgelegt, die Metke als Frontalangriff auf die KVen wertet: Diese sollen entweder künftig Portalpraxen an den Krankenhäusern einrichten, die sich an der Notfallversorgung beteiligen.

Oder aber KVen werden verpflichtet, Klinikambulanzen vertraglich direkt in den vertragsärztlichen Notfalldienst einzubinden.

Dies würde landesweit 150 neue, zusätzliche Notfallpraxen bedeuten, allein in Stuttgart wären es es demnach 15 statt bisher einer Notfallpraxis, erläuterte der KV-Chef.

Massiv gegen Pläne opponieren

Zudem ist vorgesehen, dass die Zuständigkeit für die Vergütung im ambulanten Notdienst auf den ergänzten Bewertungsausschuss übergeht.

Das, so merkte Metke bitter, hätte zur Folge, dass die Vertreter der Deutschen Krankenhausgesellschaft in dem Ausschuss "über die Höhe ihrer ambulanten Notfalldienst-Vergütung im Rahmen unserer budgetierten Gesamtvergütung entscheiden" könnten.

Metke kündigte an, man werde massiv in Berlin gegen diese Pläne opponieren. Zugleich wolle die KVBW die eigene, seit mehreren Jahren betriebene Reform des Notfalldienstes "forcieren".

Der KV-Vorstand hatte in der Vergangenheit immer wieder gewarnt, mit der Notfalldienstreform müsse man gegenüber Politikern auch den Beleg erbringen, dass die KV nach wie vor Sicherstellung "kann".

Fakten schafften die KV-Delegierten mit dem Beschluss, dass die Meldung von freien Terminen für die künftige Terminservicestelle auf freiwilliger Basis erfolgen soll.

KV-Vorstandsvize Dr. Johannes Fechner stellte die Ergebnisse einer Umfrage unter 1178 Praxen vor. Davon votierten 993 (84 Prozent) für eine freiwillige, 185 Praxen für eine verpflichtende Terminmeldung.

Allerdings stellt sich die Zahl der Termine, die die Fachgruppen durchschnittlich pro Monat melden würden, unterschiedlich dar. Sie reicht von zwei Terminen bei Anästhesisten, über vier Termine bei Kinderärzten bis hin zu 9,4 (Nervenärzte), 14,4 (Hautärzte), 28,4 (Orthopäden) oder 39,8 Terminen pro Monat (Urologen).

Nur für den Fall, dass nicht ausreichend freie Termine gemeldet werden, wird der KV-Vorstand ermächtigt, eine Meldepflicht für Termine zu erwägen, beschlossen die Delegierten.

Behandlungsleitfäden sowie Therapiehinweise zu einzelnen Krankheitsbildern werden ab 1. November unter www.gpe-bw.de eingestellt.

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