Rettungsdienst ohne Ausschreibung vergrätzt die Kassen
DRESDEN (tt). In Sachsen wird es in den kommenden beiden Jahren keine Ausschreibung für Leistungen des Rettungsdienstes geben. Die Krankenkassen zeigen sich verwundert über diese Neuregelung und fühlen sich außen vor gelassen.
Veröffentlicht:Der Landtag in Dresden setzte mit dem Haushaltsbegleitgesetz 2011/2012 das sogenannte Blaulichtgesetz von 2004 vorübergehend aus.
Mit diesem Gesetz wurde seinerzeit für den Rettungsdienst ein Auswahlverfahren festgelegt, mit dem Ziel, den Rettungsdienst wirtschaftlicher zu gestalten. Allerdings fanden bisher nur in Dresden und Görlitz sowie drei ehemaligen Landkreisen Ausschreibungen statt.
Im restlichen Sachsen werden die Rettungsdienste auf Grundlage der bis dato geltenden Genehmigungen tätig. Grund dafür sind auch Proteste vieler Kommunalpolitiker, die etablierte Rettungsdienststrukturen nicht aufbrechen wollen.
Mit der Aussetzung der Auswahlverfahren will der Gesetzgeber die Möglichkeit schaffen, in den nächsten zwei Jahren die landesgesetzlichen Grundlagen zu novellieren.
Kritik kommt von den Kassen. "Wir sind verwundert darüber, wie die Änderung im Haushaltsbegleitgesetz zustande gekommen ist", erklärt zum Beispiel Rolf Steinbronn, Vorsitzender des Vorstands der AOK Plus in Sachsen.
"Wir tragen den Löwenanteil an der Finanzierung des Rettungsdienstes, wurden aber bei der jetzigen Neuregelung völlig außen vor gelassen", heißt es in einer gemeinsamen Erklärung mit dem Verband der Ersatzkassen (vdek).
"Durch die Verzögerung der Ausschreibungen wird zu Lasten der Beitragszahler eine Chance vertan, wirtschaftliche und wettbewerbliche Strukturen im Rettungsdienst zu etablieren", so die sächsische vdek-Chefin Silke Heinke.
"Anstatt das Verfahren zu stoppen, hätte man einen geeigneteren Weg finden können, um die Ziele des Gesetzes zu erreichen." Mehrere Leistungserbringer des Rettungsdienstes hatten in der Vergangenheit gegen die Durchführung des Auswahlverfahrens geklagt.
Nach den Rechtssprechungen des Bundesgerichtshofes und des Europäischen Gerichtshofes seien förmliche Vergabeverfahren notwendig, wird argumentiert.