Corona-Management
SARS-CoV-2-Prävention: Kanzlerin hält 3G-Regel in Zügen für sinnvoll
Trotz Zweifel an der Umsetzbarkeit: Die Regierung prüft weiter, ob ungeimpfte oder ungetestete Reisende die Fernzüge der Bahn oder Inlandsflüge nutzen dürfen.
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Einstieg nur für ICE-Passagiere, die geimpft, genesen oder getestet sind? Die Meinungsbildung dazu ist in der Bundesregierung noch nicht abgeschlossen.
© Z6944 Sascha Steinach/ZB/picture alliance
Berlin. Eine 3G-Regel in den Fernzügen der Deutschen Bahn ist noch nicht vom Tisch. Der regierungsinterne Austausch darüber sei nicht abgeschlossen, bestätigten Sprecher der Ministerien am Montag. „Die Kanzlerin sei weiter der Meinung, dass es sich dabei um eine sinnvolle Maßnahme handelt“, sagte Regierungssprecher Steffen Seibert. Die Einführung der Regel werde auch für Inlandsflüge in Deutschland geprüft. Für Veranstaltungen in Innenräumen ist die 3G-Regel seit dem 23. August Pflicht.
In einer gemeinsamen Stellungnahme, aus der die Nachrichtenagentur Reuters zitiert, haben das Gesundheits-, das Innen- und das Verkehrsministerium die Einführung der Regel im Bahnverkehr allerdings bereits abgelehnt. Die Ministerien verweisen darauf, dass in Nah- und Fernverkehr bereits Maskenpflicht herrsche. Wissenschaftliche Untersuchungen seien zu dem Ergebnis gekommen, dass weder Personal noch Passagiere einem besonderen Corona-Infektionsrisiko ausgesetzt seien.
Am Sonntagabend hatte Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) die Umsetzung der Regel in Deutschland angezweifelt. „Ich sehe es nicht kommen“, sagte er bei „Bild-TV“. Ein Sprecher Spahns sagte am Montag, der Minister verweise darauf, dass nur wenige Infektionen mit dem Corona-Virus dem öffentlichen Verkehr zuzuordnen seien.
„Wer zugestiegen? Den Impfstatus bitte!“
Die 3G-Regel bei der Bahn würde bedeuten, dass Passagiere im Fernverkehr geimpft, genesen oder aktuell negativ getestet sein müssten, bevor sie einen Zug besteigen. Seibert verwies darauf, dass die Regel beim Fernverkehr in Frankreich bereits praktiziert werde und in Italien ab September gelten solle. In Deutschland läuft derzeit ein Abstimmungsverfahren dazu innerhalb der Regierung.
Das Verkehrsministerium meldet „rechtliche Bedenken“ an, das Justizministerium gibt an, nicht an diesem Verfahren beteiligt zu sein. Hintergrund der Diskussion ist, dass Reisende die Züge der Deutschen Bahn auch ohne Sitzplatzreservierung nutzen können, in vielen Nachbarländern herrscht dagegen Reservierungspflicht.
Die Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft hat daher vor den Problemen gewarnt, die auf die Mitarbeiter zukommende Prüfpflichten in oft überfüllten Zügen auslösen könnten. (af)