Bundestagswahl
SPD-Wahlprogramm: Kassen und KVen sollen Patienten Termingarantie geben
Die SPD hat einen fortgeschrittenen Entwurf eines „Regierungsprogramms“ lanciert. Gesundheitsminister Lauterbachs Handschrift bleibt erkennbar. Kassenärzte sollen damit zu einer Termingarantie verpflichtet werden.
Veröffentlicht:Berlin. Das „Regierungsprogramm“ überschriebene Wahlprogramm der SPD verspricht eine „erreichbare und qualitativ hochwertige Gesundheitsversorgung“. Unterschiede bei Wartezeiten und Behandlungsmöglichkeiten zwischen privat und gesetzlich Versicherten sollen beseitigt werden.
Die SPD setzt dabei weiter auf das Programm Lauterbachs aus der auslaufenden Legislatur. Sie will den „erfolgreichen Kurs“ des SPD-Gesundheitsministers in der Ampel fortführen. Davon sollen vor allem strukturschwache Regionen profitieren. Der 62-seitige Entwurf eines Wahlprogramms der Sozialdemokraten liegt der Ärzte Zeitung vor.
Ziel der künftigen Gesundheitspolitik sei die passgenaue Zusammenarbeit vom Notfall bis zur planbaren Operation und Nachsorge, heißt es in dem Profgrammentwurf. Barrieren zwischen Arztpraxen, Krankenhäusern und weiteren Versorgungseinrichtungen sollen fallen. Telemedizin und Telepharmazie sollen die Zusammenarbeit im Gesundheitswesen verbessern.
Wahlprogramm im Check
Ambulante Versorgung
Gesetzlich Versicherte sollen „genauso schnell wie Privatversicherte“ Termine in Arztpraxen erhalten. Die SPD will deshalb, so sie wieder in Regierungsverantwortung kommen sollte, eine „Termingarantie“ der Krankenkassen und Kassenärztlichen Vereinigungen einführen. Brechen die Beteiligten das Garantieversprechen, sollen die Versicherten „Anspruch auf Beitragsreduzierung“ erhalten.
Fördern will die SPD die ambulante Versorgung zudem mit erleichterten Gründungsvoraussetzungen für kommunale MVZ und die Einführung von Advanced Practice Nurses und Gemeindeschwestern. Auch die Gesundheitskioske als Anlaufpunkte für vulnerable Bevölkerungsgruppen bleibe auf der Agenda der SPD. Zurück zur Übersicht.
Stationäre Versorgung
Das Programm verweist auf die in der laufenden Legislatur beschlossene Krankenhausreform. Zurück zur Übersicht.
Finanzierung
Die SPD setzt weiter auf die Bürgerversicherung. In einem ersten Schritt sollen die Kranken- und Pflegekassen bei der Finanzierung versicherungsfremder Leistungen wie zum Beispiel der Beiträge für Bürgergeldbezieherinnen- und bezieher entlastet werden. Zudem sollen die privaten Krankenversicherer in das System des Risikostrukturausgleichs der gesetzlichen Krankenkassen untereinander einbezogen werden. Zurück zur Übersicht.
Prävention
Beim Thema Gesundheit setzen die Sozialdemokraten bei der Arbeit an. „Arbeit darf nicht krank machen“, heißt es im „Regierungsprogramm“ der SPD.
Betrieblicher Gesundheitsschutz soll daher großgeschrieben und bei „allen unternehmerischen Entscheidungen“ verpflichtend mitgedacht werden. Mit einer Reform des Betriebsverfassungsgesetzes sollen die Betriebsräte echte Mitbestimmungsrechte beim Gesundheitsschutz in den Betrieben erhalten. Die Zugänge zu Präventions- und Rehabilitationsleistungen „werden wir vereinfachen und verbessern“, versprechen die Autoren des Programms. Besonderes Augenmerk beim Arbeitsschutz sollen die psychischen Belastungen bei der Arbeit erhalten.
Suchtprävention und die Prävention psychischer Erkrankungen sollen mittels niedrigschwelliger, auch digitaler Beratungsangebote gestärkt werden. „Konsequent“ wolle man weiter daran arbeiten, dass alle Menschen, die einen Therapieplatz benötigten, auch zügig einen erhielten. Zurück zur Übersicht.
Pflege
Die SPD spricht das Armutsrisiko an, das Pflegebedürftigkeit bedeuten kann. Pflegebedürftige und ihre Angehörigen sollen entlastet werden. Darum zielt die Partei darauf ab, die soziale und die private Pflegeversicherung zusammenzulegen. Dafür sollen die privaten Pflegeversicherung in den Risikostrukturausgleich der Pflegekassen untereinander einbezogen werden.
Die Eigenanteile in der stationären Langzeitpflege sollen auf 1000 Euro im Monat gedeckelt werden. Zudem sollen die Investitionen in die bauliche Infrastruktur der Pflege nicht mehr „vollständig“ auf die Bewohnerinnen und Bewohner der Heime umgelegt werden dürfen. Zurück zur Übersicht. (af)