Umstrittene Vorgaben gestrichen
SPD setzt Änderungen am Selbstverwaltungsgesetz durch
BERLIN. Zwei Tage vor den abschließenden Beratungen des Selbstverwaltungsstärkungsgesetzes durch den Bundestag am Donnerstag hat die SPD-Fraktion am Dienstagnachmittag noch entscheidende Änderungen zugunsten insbesondere der Kassen und des Bundesausschusses durchgesetzt.
Danach werden umstrittene Vorgaben für Mindestinhalte der Satzungen von Selbstverwaltungsinstitutionen gestrichen, um einen Eingriff in deren Satzungsautonomie zu vermeiden.
Ferner wurden Präzisierungen beim sogenannten "kleinen Staatskommissar" vorgenommen: Nach Angaben von Bärbel Bas, Berichterstatterin für das Gesetzgebungsverfahren, dient der kleine Staatskommissar ausschließlich der Beratung und Unterstützung der jeweiligen Institution, während die Entscheidungen weiterhin vom Vorstand getroffen, der damit auch haftbar bleibe.
Haushaltsprüfung gestrichen
Die Prüfung der Haushalte durch Wirtschaftsprüfungsgesellschaften ist gestrichen worden. Die Aufnahme von Patientenorganisationen in den Medizinischen Dienst des Spitzenverbandes der Krankenkassen soll der MDS durch seine Satzung regeln können,. Aber nicht gesetzlich geregelt werden.
Bärbel Mattheis, gesundheitspolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion: "Wir haben immer gesagt, dass wir eine vollständige Transparenz und bessere Aufsicht über die Vorgänge in der KBV brauchen. Das erreichen wir mit dem Gesetz, ohne die gesamte Selbstverwaltung zu beschädigen." (HL)