Scharfe Kritik an der Tabakpolitik der Bundesregierung

Nur im Saarland und in Bayern gibt es aus Sicht von Lungenexperten wirkungsvolle Gesetze für den Nichtraucherschutz.

Veröffentlicht:
In jeder dritten Gaststätte in NRW wird weiter geraucht.

In jeder dritten Gaststätte in NRW wird weiter geraucht.

© Sven Weber / fotolia.com

DRESDEN (gvg). Bei der Umsetzung der WHO-Konvention zur Tabakkontrolle gehört Deutschland zu den Schlusslichtern. Lungenexperten fordern die Politik erneut zum Handeln auf.

Dr. Martina Pötschke-Langer vom Deutschen Krebsforschungszentrum in Heidelberg berichtete beim Pneumologenkongress in Dresden über eine Erhebung in Nordrhein-Westfalen, wonach dort weiterhin in jeder dritten Gaststätte und in vier von fünf Bars geraucht werde.

Vor diesem Hintergrund mahnte die Expertin eine bundeseinheitliche Regelung an, da es bisher nur im Saarland und in Bayern gelungen sei, wirkungsvolle Gesetze zu formulieren.

Deutliche Worte fand auch Dr. Thomas Hering aus Berlin. Der niedergelassene Lungenfacharzt betonte, dass Deutschland nicht nur beim Rauchen in Gaststätten die im Jahr 2005 verabschiedete WHO-Rahmenkonvention zur Tabakkontrolle missachte.

Auch bei der Tabakwerbung sei Deutschland von dem geforderten umfassenden Verbot weit entfernt. Zudem sei Tabak in Deutschland weiterhin zu billig.

Die bisher vollzogenen beziehungsweise geplanten Erhöhungen der Tabaksteuer spiegelten lediglich den allgemeinen Kaufkraftzuwachs wider: "Kaufkraftadjustiert wird Tabak in Deutschland nicht teurer", so Hering.

Die Bundesregierung hat wiederholt betont, dass sie keinen weiteren Handlungsbedarf in Sachen Tabak sehe. Auf eine kleine Anfrage von Bündnis 90/Die Grünen zur Tabakkonvention hatte die Regierung geantwortet, dass es sich dabei um Handlungsoptionen handele, die nicht einzeln aufgegriffen werden müssten.

Derzeit macht die Tabaksteuer in Deutschland rund fünf Prozent der gesamten Steuereinnahmen des Bundes aus.

www.dkfz.de/de/tabakkontrolle/

Lesen Sie dazu auch den Kommentar: Unfreiheit, die sich als Freiheit tarnt

Jetzt abonnieren
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

KV bittet Patienten um Geduld

In Brandenburg braucht der ePA-Rollout mehr Zeit

Kommentare
Dr. Tatjana Splett 13.04.201109:36 Uhr

Erst Volksentscheid half dem Nichtraucherschutz

Solange Prävention im Sinne des Nichtraucherschutzes in der Gastronomie Ländersache bleibt (politisch gewollt, denn eine Gesetzesergänzung im Rahmen des Gesundheitsschutzes am Arbeitsplatz könnte problemlos durch den Bund beschlossen werden), kann wohl nur die Initiative der Bevölkerung (wie beim Volksentscheid in Bayern) das elementare Recht auf rauchfreie Gaststätten durchsetzen. Da die Voraussetzungen für die Einleitung eines Volksbegehrens (und ggf. eines nachfolgenden Volksentscheids) unterschiedlich geregelt und in einigen Bundesländern recht hoch angesetzt sind, kann sich die Bundesregierung hier weiterhin beruhigt zurücklehnen. Die Gründe dafür hat der Kollege Neuhaus schon ausführlich dargestellt.

Dr. Volker Neuhaus 12.04.201112:34 Uhr

Tabaklobby und Politik

Wer sich über diesen Artikel tatsächlich noch wundert, dem sei ein Beitrag aus dem Jahre 2008 in der Zeitschrift "Das Gesundheitswesen" ans Herz gelegt: Kyriss, T., M. Pötschke-Langer, T. Grüning
Der Verband der Cigarettenindustrie – Verhinderung
wirksamer Tabakkontrollpolitik in Deutschland.
oder der Link zur Kurzversion, die für jeden lesbar ist: http://www.thieme.de/SID-A51A1D99-26274C72/presseservice/fzmednews-001169.html
Danach wundert einen eigentlich nur noch, dass überhaupt noch jemand zu Wahl geht und glaubt, er könne damit etwas im Sinne des Gemeinwohls beeinflussen.

Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Fallbericht

Schäden an der Netzhaut nach dem Haarefärben

Leitartikel

Bundesweiter ePA-Roll-out: Reif für die E-Patientenakte für alle

News per Messenger

Neu: WhatsApp-Kanal der Ärzte Zeitung

Lesetipps
Husten und symbolische Amplitude, die die Lautstärke darstellt.

© Michaela Illian

S2k-Leitlinie

Husten – was tun, wenn er bleibt?