Schlappe für EU bei Streit um Rettungsdienstfahrten

Europäischer Gerichtshof sieht Vorwürfe der EU-Kommission gegen Deutschland mit zu wenig Fakten belegt.

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LUXEMBURG (mwo). Der Streit um die Ausschreibung von Rettungsdienstleistungen ist auch mit einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) nicht beendet worden. Die EU-Kommission habe ihre Vorwürfe gegen Deutschland nicht ausreichend mit Fakten belegt, urteilte der EuGH vergangene Woche.

Streitig ist der sogenannte öffentliche Rettungsdienst, der etwa 70 Prozent der Krankentransporte ausmacht. Er umfasst Notfälle und "qualifizierte" Krankentransporte, die eine gewisse medizinische Betreuung erfordern. Wie der EuGH entschied, müssen die Bundesländer auch beim qualifizierten Rettungsdienst im Nachhinein bekanntgeben, wer den Zuschlag bekommen hat. Mit ihrer Klage hatte die Kommission aber durchsetzen wollen, dass die Bundesländer Rettungsdienstleistungen im Vorfeld ausschreiben. Dies müsse zumindest dann geschehen, wenn der Wert der Transportleistung höher ist als der der medizinischen Leistung. Doch die Kommission habe nicht belegt, dass dies bei den von ihr gerügten Fällen überhaupt zutreffe, stellte der EuGH fest.

Damit bleibt offen, wann Rettungsdienstleistungen ausgeschrieben werden müssen. Das Kriterium der im Wert überwiegenden Leistung ist üblich, um ausschreibungspflichtige und nicht ausschreibungspflichtige öffentliche Aufträge abzugrenzen. Beim Rettungsdienst bestünde dabei aber das Problem, ob und mit welchem Wert die rund um die Uhr vorgehaltenen medizinischen Leistungen der Notärzte anzusetzen sind. Bei den meisten Rettungsfahrten wird der Notarzt kaum benötigt, weil die Kenntnisse der Rettungssanitäter ausreichen.

Urteil des EuGH: Az.: C-160/08

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