Schmerzmittelabgabe durch Ärzte: Kurswechsel im BMG
BERLIN (af). In die Debatte, ob Palliativmediziner und Palliative Care Teams ihren Patienten über Nacht oder an Wochenenden starke Schmerzmittel überlassen dürfen, kommt Bewegung.
Veröffentlicht:Im Gespräch sind nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) organisatorische Verbesserungen im Kontakt zwischen Palliativmedizinern und Apothekern, eine Anpassung der Apothekenbetriebsordnung hinsichtlich der zwingend vorzuhaltenden Medikamente und eine Änderung des Paragrafen 13 des Betäubungsmittelgesetzes.
Bei einem Treffen am 2. März habe sich gezeigt, dass im BMG inzwischen besser bekannt sei, was bei Sterbenden zu Hause passiere, sagte Thomas Sitte von der Deutschen Palliativ Stiftung der "Ärzte Zeitung".
Noch vor wenigen Wochen sei dem Ministerium nicht klar gewesen, dass Handlungsbedarf bestehe. Teilgenommen hatten die Bundesärztekammer, die Kassenärztliche Bundesvereinigung, die Apothekerverbände sowie Hospiz- und Palliativverbände.
Bislang machen sich Ärzte strafbar, wenn sie die Schmerzmittel einfach zurücklassen. Dies gilt als Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz (wir berichteten).
Die Versorgungswirklichkeit sieht anders aus. Eine Umfrage unter ambulant tätigen Palliativmedizinern habe ergeben, dass neun von zehn Kollegen ihren sterbenden Patienten stark wirksame Medikamente überließen, teilte der Wittener Palliativarzt Dr. Matthias Thöns der "Ärzte Zeitung" mit. Grund: Die erlaubte Akutabgabe reiche nur für wenige Stunden.
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