Bremen

Senat ordnet Leichenschau komplett neu

Neues Vorgehen trennt die Todesfeststellung durch Haus- oder Klinikärzte von der Leichenschau.

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BREMEN. Als erstes Bundesland will Bremen bei jedem Verstorbenen die qualifizierte Leichenschau einführen. Das hat der Senat beschlossen. Stimmt die Bürgerschaft zu, tritt die Neuregelung am 1. August in Kraft. Die qualifizierte Leichenschau soll helfen, Tötungsdelikte aufdecken.

In Bremen wird damit bei den jährlich rund 8000 Toten im Land Bremen die Todesfeststellung und die Leichenschau getrennt. Der Hausarzt oder der Arzt im Krankenhaus wird den Totenschein ausstellen und das gerichtsmedizinische Institut am Klinikum Bremen Mitte benachrichtigen.

Die sieben speziell ausgebildeten Ärzte des Instituts untersuchen den Leichnam dann in der Leichenhalle des Beerdigungsinstitutes oder direkt im Krankenhaus. Er erwarte einen Mix aus zentraler und dezentraler Leichenschau, sagt Dr. Olaf Cordes, Leiter des Institutes für Rechtsmedizin am Klinikum Bremen Mitte (KBM).

Mit dem neuen Verfahren sollen Tötungsdelikte mit höherer Wahrscheinlichkeit als bisher erkannt werden. Das ist mit der bisherigen Praxis, bei der Haus- und Klinikärzte nicht immer eine Leichenschau vornehmen, kaum möglich. Zwar sehen derzeit die Institutsärzte vor jeder Kremierung noch einmal jeden Toten, der in Bremen verbrannt werden soll. "Aber dann liegt der Todeszeitpunkt oft schon zehn Tage zurück", sagt Cordes, "eventuelle Unregelmäßigkeiten sind da kaum zu entdecken." 80 bis 85 Prozent der Verstorbenen in Bremen werden verbrannt.

Allerdings müssen die Angehörigen der Toten nun mehr Geld bezahlen. "Die Gebühr bewegt sich voraussichtlich zwischen 175 und 185 Euro", sagt Christina Selzer, Sprecherin der Bremer Gesundheitssenatorin Eva Quante-Brandt (SPD). "Bisher betrug sie 114 Euro."

Auch für Cordes' Institut ist die Entscheidung des Kabinetts ein wichtiger Schritt. Denn die Bremer Gerichtsmedizin bangte in den vergangenen Jahren um ihre Existenz, weil die Arbeit fehlte. So wollte das Gesundheitsressort des Landes lieber mit der Hamburger Gerichtsmedizin kooperieren, statt mit dem eigenen Beweissicherungsdienst im eigenen Institut am KBM. Das ist jetzt vom Tisch.

"Ja, mit der jetzigen Regelung kommt mehr Geld in die Kasse", bestätigt Cordes. Zwar sei das neue Gesetz kein Goldesel. "Aber es sichert unsere Existenz." Die neue Regelung gilt zunächst für zwei Jahre. Sie soll evaluiert werden und bei Bedarf angepasst werden.(cben)

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