Sieben KVen machen Front gegen Regierung

Die Regierung plant einen neuen spezialärztlichen Sektor gemäß dem Motto "Wer kann, der darf". Sieben KVen und die KBV halten davon wenig und formulieren Bedingungen.

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Wird zum Zankapfel der Versorgungsreform: die ambulante spezialärztliche Versorgung.

Wird zum Zankapfel der Versorgungsreform: die ambulante spezialärztliche Versorgung.

© [M] Apfel: amlet / fotolia.com | §116b: ill

DORTMUND (iss). Mehrere KVen beziehen gemeinsam Stellung gegen die geplanten Regelungen zur ambulanten spezialärztlichen Versorgung.

In dieser Woche werden die KVen Nordrhein, Westfalen-Lippe (KVWL), Niedersachsen und die Mitglieder der FALK-Gruppe - also Baden-Württemberg, Bayern, Hessen und Mecklenburg-Vorpommern - eine entsprechende Erklärung veröffentlichen.

Das kündigte KVWL-Vize Dr. Gerhard Nordmann auf der KVWL-Vertreterversammlung an.

Dort haben die Delegierten einstimmig einen Antrag gegen den vorliegenden Gesetzentwurf zur Paragrafen 116b angenommen. Er formuliert die Bedingungen, damit die Vertragsärzte dem spezialärztlichen Sektor zustimmen können:

Zwingender quartalsweiser Überweisungsvorbehalt und zwingende Kooperationsvereinbarungen

Qualitätssicherung durch die KVen

Abrechnung durch die Kassenärztlichen Vereinigungen

Vergütung nach Einzelleistungen bei gleicher Honorierung

Keine Bereinigung der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung

Umsetzung auf Basis von dreiseitigen Verträgen statt nach Vorgaben des Gemeinsamen Bundesausschusses

Eingrenzung des Sektors auf seltene Erkrankungen - fünf Erkrankungen pro Million Einwohner - und Versorgungsdefizite.

"Der durch den Paragraf 116b ermöglichte Zugang der Krankenhäuser führt zu einem Verdrängungswettbewerb, bei dem die Vertragsärzte ohne die aufgezeigten Änderungen massiv benachteiligt werden", heißt es in dem Antrag. Die Gruppe der sieben KVen werde eine ähnliche Positionierung veröffentlichen, kündigte Nordmann an.

Der Vorsitzende der KBV Dr. Andreas Köhler wiederholte seine Kritik an den Plänen der Bundesregierung. "Was bei der spezialärztlichen Versorgung vorgesehen ist, verfehlt das eigentliche Ziel und wird, wenn es so kommt, zu Lasten der hausärztlichen und fachärztlichen Grundversorgung gehen."

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Kommentare
Dr. Jürgen Schmidt 05.07.201112:06 Uhr

Speere nach außen richten, nicht nach innen!

Leider muss man immer damit rechnen, dass gute Ideen (auch die KBV hat welche) missbraucht und nachteilig verändert werden, so auch die Idee, den bisherigen mit Poliklinikverträgen und Ermächtigungen umrissenen Bereich als spezielle Ebene zu institutionalisieren und dem Gebot der Verzahnung Ambulant-Stationär auf eine Weise Rechnung zu tragen, die unter Kontrolle der KBV und KVen stattfindet und nicht dem Expansionsstreben von Klinikkonzernen anheim fällt (mit Sonderverträgen auf die die KBV und KVen keinen Einfluss haben).

Gleichwohl stellen die von Klinikkonzernen betriebenen MVZ''s die größere Bedrohung dar, nicht nur für die vertragsärztliche Versorgung, sondern für das Prinzip des freien Arztberufes überhaupt.

Es ist zu begrüßen, dass der Politik in dieser Frage nicht der übliche dissonante Chor unter diversen berufspolitischen Selbstzerfleischungen entgegen schallt, sondern eine breite Allianz der Ärzteschaft, die sogar gute und sachliche Argumente auf den Tisch legt.
(Aber wer fehlt da eigentlich und warum ?)

Dr. jens wasserberg 05.07.201108:46 Uhr

Dumm nur, dass dieser Versorgungsebene in der KBV ausgeheckt wurde ...

Dumm nur, dass der Anstoß zu dieser neuen Versorgungsebene aus der KBV kam. Dort fehlt aber offenbar die Sachkompentenz, die Fallstricke der eigenen Vorschläge zu erkennen, bevor man einen Gesetzentwurf hat, den man wohl nur noch marginal ändern können wird und der die Niedergelassenen den Krankenhäusern, welche über die duale Finanzierung subventioniert werden, ausliefert. Nach dem aktuellen Entwurf des Versorgungsgesetzes kann eine Mehrheit aus Kassen und Krankenhäusern nahezu beliebig bestimmen, welche bisher ambulanten Versorgungsteile von den Krankenhäusern nun mitbehandelt werden sollen. Umgekehrt steht aber keine einzige bisher stationäre Leistung zur Debatte. Bereinigt wird nur bei den Niedergelassenen, nicht bei den Krankenhäusern.
Wer so suboptimal für die Niedergelassen agiert, wie die KBV, der sollte durchaus einmal daraufhin überprüft werden, ob es besser Alternativen gibt. Wieso diese Problematik in der KBV erst jetzt, wo es schon zu spät ist, aufgefallen ist und Herr Köhler diese Versorgungsebene noch vor wenigen Wochen als seinen Coup feierte, wirft jedenfalls ein wenig schmeichelhaftes Licht auf die KBV.

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