KBV stellt Modell vor

So lässt sich die Zahl der Arztbesuche steuern

Die Deutschen gehen zu oft zum Arzt. Daher bleibe den Ärzten zu wenig Zeit für ihre Patienten, kritisiert die KBV. Jetzt hat sie ein dreistufiges Modell ausgearbeitet, mit der sich die Zahl der Arztbesuche regeln lässt.

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Volles Wartezimmer: Bereits heute hätten Ärzte zu wenig Zeit für ihre Patienten, kritisiert die KBV.

Volles Wartezimmer: Bereits heute hätten Ärzte zu wenig Zeit für ihre Patienten, kritisiert die KBV.

© Catherine Yeulet / istockphoto.com

BERLIN. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat ein Modell vorgestellt, mit dem künftig die Anzahl der Arztbesuche in Deutschland besser gesteuert werden sollen.

Eine bessere Steuerung der Arztbesuche sei sowohl aus Kosten- als auch aus Qualitätsgründen notwendig, sagte KBV-Chef Dr. Andreas Köhler in Berlin.

Bereits heute hätten Ärzte oft zu wenig Zeit für ihre Patienten. Um den Zugang zur ambulanten Versorgung dauerhaft zu sichern, schlug Köhler drei Wahltarife vor.

Drei Wahltarife für Versicherte

In dem Wahltarif I hätte ein Versicherter die freie Wahl eines Hausarztes. Für jeden Gang zum Facharzt benötigte er aber eine Überweisung. Andernfalls müsste er die Behandlungen des Facharztes zunächst per Rechnung begleichen. Den Betrag könnte er sich jedoch später von seiner Krankenkasse erstatten lassen.

In dem Wahltarif II hätte der Versicherte sowohl die freie Haus- als auch Facharztwahl. Auch den Facharzt könnte der Patient ohne Überweisung aufsuchen. Das Sachleistungsprinzip würde jedoch ausschließlich für die hausärztliche Versorgung gelten, für den Besuch beim Facharzt würde jedoch die Kostenerstattung fällig.

In dem Wahltarif III hätten die Versicherten ebenfalls die freie Hausarzt- und Facharztwahl. Zudem würde in beiden Gruppen das Sachleistungsprinzip gelten. Dafür müssten Versicherte jedoch einen Zusatzbeitrag bei ihrer Krankenkasse errichten.

Hartmannbund begeistert - Kassen sind es nicht

Der Hartmannbund begrüßte Köhlers Vorstoß. In erster Linie sei das dreistufige KBV-Modell geeignet, den Versicherten zu verdeutlichen, dass eine unterschiedliche Inanspruchnahme ärztlicher Leistungen auch unterschiedliche Kosten nach sich ziehe, sagte Hartmannbund-Chef Dr. Klaus Reinhardt.

"Wer im Sinne einer Vollkaskoversicherung versorgt werden möchte, der zahlt auch mehr", so Reinhardt.

Bei dem GKV-Spitzenverband stieß der Vorschlag hingegen auf Kritik: "Ein elementarer Bestandteil der gesetzlichen Krankenversicherung ist das Sachleistungsprinzip", sagte Verbands-Sprecher Florian Lanz der "Ärzte Zeitung".

Kostenerstattung sei der erste Schritt hin zum direkten Zugriff des Arztes auf das Portemonnaie des Patienten. "Das lehnen wir ab", so Lanz. (sun)

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Kommentare
Dr. Matthias Peisler 05.03.201317:27 Uhr

Ideensammlung und Simplizizierung

... ist oft das Mittel der Wahl! ABER:
Warum orientiert sich NIEMAND am ausländischen Vorbild: ENTBÜROKRATISIERUNG, TRANSPARENZ, LEISTUNGSORIENTIERUNG !!!
Frankreich etc. lässt amulante Konsultationen vor Ort bezahlen: ERGO -> wer versichert ist bekommt die Rückzahlung von der Krankenkasse!
Die Lösung OHNE DISKUSSIONEN und die marode lobbyistische KBV braucht kein Arzt mehr!
Wer wagt sich da ran - sicher keine Opportunisten ;-)

Dr. Birgit Bauer 05.03.201312:43 Uhr

Soll man sowas noch ernst nehmem ?

Es ist höchste Zeit die Selbstverwaltungsgremien allesamt auf den Prüfstand zu stellen und das Kassenwirrwar gleich mit.
Herr Köhler sollte sich um seine Aufgaben kümmern ,als ich gestern die Beilage zum Ärzteblatt las traute ich meinen Augen nicht,als ich die heren Vorhaben für die Zukunft der Tätigkeit der KPV las. Ich dachte immer, wegen den dort genannten Vorhaben gibt es die KPV überhaupt erst.
Nun frage ich mich welchen Sinn hatte diese Körperschaft des öffentlichen Rechts bisher ? Eins steht für mich fest ihre eigentlichen Aufgaben für eine vernünftige Honorarverteilung zu sorgen kommt sie seit Jahren nicht nach, im Gegenteil sie hat tatkräftig an der Verschlechterung der Arbeitsbedingungen im niedergelassenen Bereich mitgewirkt. Es ist ausgesprochen unglaubwürdig wenn jetzt der Feuerwehrmann, der den Brand selbst gelegt hat sich auch noch damit brüstet beim Löschen helfen zu wollen.
M.f.G. B.Bauer Schmerztherapeutin

Dr. Thomas Georg Schätzler 05.03.201311:54 Uhr

Daseinsprivilegien statt Daseinsvorsorge?

Wahltarife I bis III der Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) dienen offensichtlich ausschließlich der Daseinsvorsorge von Fachärzten und erlauben einen weiteren Heckenschnitt bei den Hausärztinnen und Hausärzten. Das ist die Quintessenz von weltfremden Vorstandsvorschlägen, mit denen die KBV-Führung sich ausgerechnet dann profilieren will, wenn alle politischen Entscheidungsträger in Deutschland vor einer entscheidenden Bundestagswahl in Schockstarre verfallen oder auf Tauchstation gehen, um bloß nichts falsch zu machen.

Der Hartmannbund (HB) mag ja in vorauseilendem Gehorsam von "seiner" KBV begeistert sein. Meine Rückerinnerung ist jedoch, dass der HB seit 1975, als es noch das cholerische HB-Männchen in der Zigarettenwerbung gab, von nichts anderem vergeblicher, als von der Kostenerstattung gesprochen hatte. Seit diesen mittlerweile 32 Jahren haben GKV-Versicherte treu und brav in die Gesetzlichen Sozialversicherungen eingezahlt, um für Gesundheit, Krankheit, Behinderung und Siechtum Daseinsvorsorge zu betreiben. Und jetzt sollen sie, obwohl sie lebenslang vertrauensbildend GKV-Kassen und Gesundheitsfonds nach dem Sachleistungsprinzip vorfinanziert haben, obendrein noch willkürliche Facharztrechnungen oder überhöhte Zusatzbeiträge zahlen?

Inhaltlich sind die Wahltarife der KBV-Spitze Musterbeispiel für realitätsverleugnende Irrationalität
• Wahltarif I: Hausärzte/-innen würden mit den Brosamen eines Regelleistungsvolumens (RLV) pauschal abgestraft und budgetiert, während die Damen und Herren Fachärzte ohne Überweisung dicke Einzelfallabrechnungen produzieren und die Patienten ohne triftige Gründe ein weiteres Mal Facharztrechnungen bezahlen dürften.
• Wahltarif II: Das billige Sachleistungsprinzip gilt grundsätzlich nur für Hausärzte (vulgo "Barfußmediziner", "Treppenterrier"). Für Fachärzte gilt dagegen im rechtsfreien Raum auf jeden Fall die lukrative Kostenerstattung. Mit Einzelleistungsvergütung, versteht sich!
• Wahltarif III: Freie Hausarzt- und Facharztwahl nach "flatrate"-Manier und "all-you-can-eat"-Prinzip. Diese Perversion des Sachleistungsprinzips, von KBV und SpiBu (Spitzenverband Bund der GKV-Kassen) eingebrockt und derzeit praktiziert, müssten Versicherte mit einem Sozialgesetzbuch widrigen, teuren Zusatzbeitrag bezahlen?

Vgl. dazu
"Gemischten KBV-Chor - Ein EBM-Sommernachtstraum"
http://www.springermedizin.de/ein-ebm-sommernachtstraum/4020970.html

Mf+kG, Dr. med. Thomas G. Schätzler, FAfAM Dortmund

Dr. Peter Schimmelpfennig 05.03.201307:54 Uhr

Und was ist mit dem Wahlrecht der Ärzte

um gegen unqualifizierte Äußerungen ihrer Standesvertreter anzugehen?
Ich plädiere für einen Tarif für Ärzte, der sie aus der Zwangsmitgliedschaft bei Ärztekammern, Versorgungseinrichtungen und kassenärztlichen Vereinigungen entlässt.

Petra Pöhler 05.03.201306:28 Uhr

Und dann noch...

Logarithmisch ansteigende Praxisgebühren je weitere Konsultationen beim Primärarzt, Privatliquidation bei Arztkontakten außerhalb der Sprechzeiten und nicht medizinisch notwendig angeforderten Hausbesuchen und das Wichtigste pauschal 100 Euro Praxisgebühren im "Notdienst"....

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