Kommentar – Ausbildungsreform für Psychotherapeuten
Sorge vor Parallelstruktur
Es ist ein Thema, das in Wellen bei Ärzten immer wieder alte Erinnerungen weckt. Auslöser ist das Ende der 90er Jahre verabschiedete Psychotherapeutengesetz, in dem die ambulante Versorgung neu strukturiert und Vertragsärzte dazu verpflichtet worden waren, Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeuten in ihren Gremien aufzunehmen.
Fast 20 Jahre später sollte man annehmen, dass alte Vorbehalte abgebaut worden sind. Doch wie sensibel das Thema ist, belegt eine Stellungnahme des Spitzenverbandes der Fachärzte (SpiFa).
Im Kontext der Ausbildungsreform für Psychotherapeuten warnt der SpiFa vor einer minderqualifizierten psychologischen Parallelstruktur – und eine Beteiligung an der Finanzierung zukünftig approbierter Psychotherapeuten wird ausdrücklich abgelehnt.
Ist die Sorge um eine weniger qualifizierte Konkurrenz berechtigt? Nach bisherigen Plänen soll genau das Gegenteil erreicht werden: eine bessere Ausrichtung an der Versorgungsrealität.
Und genau darauf sollten beide Seiten achten, dass Politik hier nicht dem Druck einer gestiegenen Nachfrage auf Kosten der Qualität nachgibt. Es wäre fatal, wenn öffentlich der Eindruck entstünde, es gehe nicht um Versorgung, sondern nur ums Geld.
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