Verordnungsentwurf des Arbeitsministeriums
Sozialkassen profitieren 2023 von höheren Bemessungsgrenzen
Die Bemessungsgrenzen in der gesetzlichen Krankenversicherung & Co steigen im kommenden Jahr um rund 3,3 Prozent. Bei Gutverdienern langen die Sozialkassen entsprechend stärker zu.
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Die Löhne sind im vergangenen Jahr durchschnittlich um 3,3 Prozent gestiegen – entsprechend werden die Rechengrößen für die Sozialkassen im kommenden Jahr angepasst.
© Karl-Josef Hildenbrand/dpa
Berlin. Gutverdiener werden im kommenden Jahr deutlich höhere Versicherungsbeiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung abführen müssen. Das geht aus dem Referentenentwurf für eine Verordnung des Arbeits- und Sozialministeriums hervor, mit dem Rechengrößen für die Sozialversicherung im kommenden Jahr angepasst werden. Dies geschieht jährlich auf Basis genauer gesetzlicher Vorgaben.
Grundlage dafür ist die Entwicklung der Bruttolöhne im vergangenen Jahr. Die Lohnzuwachsrate betrug bundesweit 3,3 Prozent, in den alten Ländern waren es 3,31 Prozent. In der Folge steigt die Beitragsbemessungsgrenze in der GKV um 1800 Euro auf 59.850 Euro (monatlich: 4987,50 Euro), die Versicherungspflichtgrenze (Jahresarbeits-Entgeltgrenze) wird von 64.350 auf 66.600 Euro angehoben (monatlich: 5550 Euro).
Die Bezugsgröße, die unter anderem für freiwillige GKV-Mitglieder und für die Beitragsberechnung von versicherungspflichtigen Selbstständigen maßgeblich ist, steigt um 105 Euro auf 3395 Euro – die Bezugsgröße Ost wird um 140 auf 3290 Euro angehoben.
Mehrausgaben auch für den Bund
Die Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung wird bei 7300 Euro (Ost: 7100 Euro) neu justiert – das Plus im Vergleich zu 2022 beträgt hier 250 Euro. Aufs Jahr gesehen erfolgt die Verbeitragung bis zu einer Grenze von 87.600 Euro.
Die angepassten Rechengrößen ziehen auch für den Bund höhere Ausgaben nach sich. Höhere GKV-Beiträge für Bezieher von Arbeitslosengeld 2 schlagen im kommenden Jahr im Bundeshaushalt mit zusätzlich 154 Millionen Euro zu Buche, in der Sozialen Pflegeversicherung werden es rund 32 Millionen Euro sein, heißt es im Referentenentwurf.
Im nächsten Schritt müssen das Bundeskabinett und später auch der Bundesrat der Verordnung zustimmen. Dies galt in den vergangenen Jahren stets als Formsache. Zusätzlich zu den angehobenen Bemessungsgrenzen werden die GKV-Mitglieder im kommenden Jahr auch durch höhere Zusatzbeiträge belastet.
Nach dem Finanzstabilisierungsgesetz beträgt der Anstieg des durchschnittlichen Zusatzbeitragssatzes mindestens 0,3 Punkte – das wären dann künftig 1,6 Prozent. Eine verbindliche Entscheidung wird das Bundesgesundheitsministerium aber erst treffen, wenn der Schätzerkreis Mitte Oktober über die voraussichtlichen Einnahmen und Ausgaben in der GKV im Jahr 2023 beraten hat. (fst)