Arzneigesetz GSAV

Spahn gegen Berufsreform bei Heilpraktikern

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BERLIN. Eine Großreform des Heilpraktikerberufs hat die Koalition zurzeit nicht auf dem Schirm. Es gebe keinen weiteren Regelungsbedarf über die Vorgaben im Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneiversorgung (GSAV) hinaus, sagte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) am Mittwoch im Bundestag.

Er wisse, dass die berufsrechtlichen Regelungen zu Heilpraktikern umstritten sind. „Gleichwohl gibt es eine hohe Akzeptanz in verschiedenen Bevölkerungsgruppen“, sagte Spahn. Vorgesehen ist im geplanten Arznei-Gesetz, Heilpraktikern die Herstellung verschreibungspflichtiger Arzneimittel und von Zubereitungen aus menschlichem Gewebe zu verbieten. Damit reagiert die Regierung auf einen Vorfall in Brüggen-Bracht.

Dort war es im Juli 2016 in der Praxis eines Heilpraktikers zu drei Todesfällen bei Krebspatienten gekommen– mutmaßlich nach der Infusion eines Arzneimittels, das der Heilpraktiker hergestellt hatte. Indes schlägt schon die im GSAV geplante Regelung hohe Wellen in der Szene. Befürchtet wird, dass auch Eigenbluttherapien – dritthäufigste Anwendung in den Praxen – unter das Verbot fallen.

Seit 2001 hat es fünf Infektionsfälle mit Hepatitis C-Viren im Zusammenhang mit Eigenbluttherapien durch Heilpraktiker gegeben, teilt die Regierung auf eine Anfrage der Linken-Abgeordneten Sylvia Gabelmann hin mit. Basis dafür sind Angaben, die an das Robert Koch-Institut gemeldet worden sind.

Eigentlich gilt demnach für die Entnahme von Blut ein Arztvorbehalt. Nach Paragraf 28 Transfusionsgesetz gilt dies für Heilpraktiker in Verbindung mit Paragraf 4 Absatz 26 Arzneimittelgesetz nur dann nicht, wenn es sich „um homöopathische Eigenblutprodukte im Sinne des Europäischen bzw. Deutschen Arzneibuchs handelt“, teilte die Regierung mit. Das GSAV soll am Donnerstag in erster Lesung im Bundestag beraten werden. (fst)

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Kommentare
Roland Tennie 11.08.201920:10 Uhr

5 Hepatitis Fälle durch Heilpraktiker

In dem Text vermisse ich die Darstellung des Infektionsweges. Es gibt viele Infektionen mit Hepatitis C die durch Operationen verursacht wurden etc. pp.

Wenn dem so ist, sollte nicht das Verbot für den Heilpraktiker kommen, sondern die Herstellungvorschriften so ausgelegt werden, das es zu keiner Infektion mehr kommen kann.

Esdarf nicht sein, das eine über Jahrzehnte Methode durch den Beruf des Heilpraktiker bewahrt wird und er dann auch noch dafür bestraft wird.

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