Medizin-Apps
Spahn sieht Ärzte in der Pflicht
Vor der Sitzung des Bundeskabinetts hat Bundesgesundheitsminister Spahn nochmal für sein „Digitale-Versorgung-Gesetz“ getrommelt.
Veröffentlicht:BERLIN. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn hat seinen Gesetzentwurf zum „Digitale-Versorgung-Gesetz“ verteidigt, mit dem er die Digitalisierung im Gesundheitswesen vorantreiben möchte.
Der CDU-Politiker will, dass bestimmte medizinische Apps künftig von den Kassen bezahlt werden. Das Bundeskabinett berät in seiner Sitzung an diesem Mittwoch darüber.
Geht es nach Spahn, sollen Ärzte solche Apps verschreiben, um Therapien zu unterstützen. Diese Apps würden zudem getestet, auch mit Blick auf Datenschutz und Datensicherheit, versicherte Spahn am Mittwoch im ARD-„Morgenmagazin“.
Die Anbieter solcher Apps müssten auch nachweisen, dass sie die Versorgung verbesserten. Man werde auf Qualität achten und „nicht jeden Gimmick finanzieren“.
Ärzte in der Pflicht
Spahn sieht auch die Ärzte in der Pflicht. „Künstliche Intelligenz und digitale Anwendungen werden Ärzte nicht ersetzen“, sagte der Gesundheitsminister. „Aber Ärzte, die digitale Anwendungen nutzen, werden die Ärzte ersetzen, die noch mit Karteikarten arbeiten“, fügte der CDU-Politiker hinzu.
Apps blieben ein Zusatzangebot. „Natürlich ist für viele weiter der Goldstandard das persönliche, das direkte, das analoge Gespräch mit dem Arzt“, sagte Spahn.
Branche setzt auf Fortschritte
Die Digitalwirtschaft findet es indes gut, dass die Bundesregierung nun konkrete Maßnahmen ergreife, um Gesundheits-Apps auf Rezept und Online-Sprechstunden zum Standard zu machen, betonte Bitkom-Hauptgeschäftsführer, Bernhard Rohleder.
Digitale Technologien böten enorme Chancen, um Patienten eine leistungsfähigere Versorgung und letztlich mehr Lebensqualität zu bieten, sagte Rohleder der dpa. Zugleich könnten sie Ärzte und andere Leistungserbringer entlasten.
Der Bitkom-Hauptgeschäftsführer nannte die Gesetzespläne einen „wichtigen und inzwischen überfälligen Schritt“. Jetzt sollten alle an einem Strang ziehen, um diese neuen Angebote verfügbar zu machen.
Dies gelte auch für die Einführung einer elektronische Patientenakte bis 2021. Daten müssten über die Akte bestmöglich geschützt und im Sinne und zum Wohle der Patienten eingesetzt werden, sagte Rohleder. (dpa/ths)