Praxen entlasten

Spahn will Medikamenten-Bürokratie entschlacken

Der Bundesgesundheitsminister will Praxen entlasten, indem Patienten ihre Dauermedikation bis zu dreimal ohne erneuten Ärztekontakt erhalten können. Und: K.o.-Tropfen-Opfer sollen einfacher Hilfe erhalten.

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Arzt und Bürokratie: Zumindest bei der Verschreibung von Dauermedikation sollen Ärzte entlastet werden, indem Patienten weniger oft deswegen in Praxen kommen müssen.

Arzt und Bürokratie: Zumindest bei der Verschreibung von Dauermedikation sollen Ärzte entlastet werden, indem Patienten weniger oft deswegen in Praxen kommen müssen.

© vchalup / stock.adobe.com

Berlin. Die Koalition will die Praxen niedergelassener Ärzte entlasten. Im Masernschutzgesetz haben die Regierungsfraktionen jetzt eine Regelung auf den Weg gebracht, die die Zahl der Arztbesuche verringern helfen könnte. Patienten sollen mit einem Rezept ihre Medikamente bis zu dreimal in der Apotheke abholen können, bevor sie sich wieder an den Arzt wenden müssen.

Das geht aus einem aktuellen Änderungsantrag zur Arzneimittelverschreibungsverordnung hervor, der der „Ärzte Zeitung“ vorliegt. Der Antrag soll mit dem Masernschutzgesetz gemeinsam beraten und verabschiedet werden. Am Freitag erfolgt dessen erste Lesung im Bundestag.

Die „Verordnungen zur wiederholten Abgabe“ kommen ausweislich der Entwurfs-Begründung für „Patienten in stabilem Gesundheitszustand und bei gleichbleibender Medikation mit für eine Wiederholungsverschreibung geeigneten Wirkstoffen“ in Frage.

Die wiederholte Abgabe soll vom Verordner gesondert angewiesen werden. Gültig sein soll das Dauerrezept für höchstens zwölf Monate nach der Ausstellung, es sei denn, der Arzt gibt einen eigenen Zeitrahmen vor.

Die Packungsgröße soll sich dabei nicht ändern dürfen.

Werbung für Schönheits-Operationen einschränken

Noch in seiner Zeit als gesundheitspolitischer Sprecher der Unionsfraktion hat Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) erste Forderungen gestellt, an Jugendliche gerichtete Werbung zur Brustvergrößerung und andere nicht ärztlich indizierte plastisch-chirurgische Eingriffe zur Erreichung eines Schönheitsideals zu untersagen.

Mit einer geplanten Änderung des Heilmittelwerbegesetzes verfolgt der Minister dieses Ziel nun weiter. Über das bereits bestehende Verbot der Werbung für solche Eingriffe mit vergleichenden Vorher-Nachher-Darstellungen soll ein generelles Verbot für operative plastisch-chirurgische Eingriffe ohne Notwendigkeit eingeführt werden.

So sollen Jugendliche vor aggressiver Werbung für operative Veränderungen des eigenen Körpers geschützt werden. Das Verbot soll auch für Werbung in sozialen Netzwerken gelten.

Nicht jedes Delikt sexualisierter Gewalt landet ohne Umweg bei der Staatsanwaltschaft

Wenn Täter sogenannte K.o.-Tropfen einsetzen, herrscht bei den zeitweise bewusstlosen Opfern oft große Unsicherheit darüber, was tatsächlich geschehen sein könnte. Dabei handelt es sich um Drogen wie zum Beispiel Gammahydroxy-Buttersäure (liquid ecstasy). Dieser Gruppe will der Gesetzgeber nun helfen.

Die Krankenkassen sollen dafür eine „vertrauliche Spurensicherung“ finanzieren und so für Betroffene einen „niedrigschwelligen Zugang zur Beweissicherung“ schaffen. Dafür sollen die Kassen auf Landesebene Verträge mit einer ausreichenden Zahl von geeigneten Einrichtungen und Ärzten schließen. Bei Bedarf sollen Verletzungen und beweistechnisch bedeutsame Spuren dokumentiert werden.

Zu der Leistung soll auch die vor dem Hintergrund straf- und zivilrechtlicher Verjährungsfristen gegebenenfalls notwendige langfristige Lagerung möglicher Beweismittel in einer Rechtsmedizin gehören. (af)

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Kommentare
Wolf R. Dammrich 18.10.201913:21 Uhr

Kurz gesagt...

... sollen die Kosten der Strafverfolgungsbehörden auf die Krankenkassen umverteilt werden. Na toll!

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