Grünes Licht

Spahns Kassenreform passiert den Bundesrat

Grünes Licht der Länder fürs Faire-Kassenwettbewerbs-Gesetz. Nachbesserungsbedarf sieht der Bundesrat aber bei der Bekämpfung von Arzneimittel-Lieferengpässen.

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Der Bundesrat bittet die Bundesregierung darum, zu prüfen, ob auch im Bereich der Medizinprodukte weiterreichende Maßnahmen gegen Lieferengpässe getroffen werden müssen.

Der Bundesrat bittet die Bundesregierung darum, zu prüfen, ob auch im Bereich der Medizinprodukte weiterreichende Maßnahmen gegen Lieferengpässe getroffen werden müssen.

© Kay Nietfeld / dpa / picture alliance

Berlin. Nach dem Bundestag hat auch der Bundesrat grünes Licht für das Faire-Kassenwettbewerbs-Gesetz (GKV-FKG) gegeben. Die Länder winkten die von Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) auf den Weg gebrachte Reform in ihrer Sitzung am Freitag durch.

Die Reform zielt unter anderem auf den Risikostrukturausgleich zwischen den Kassen und soll diesen fairer und zielgenauer gestalten. Eine Neuerung ist die sogenannte Regionalkomponente. Diese soll die unterschiedlichen Ausgabenstrukturen in einzelnen Regionen auffangen.

Außerdem wird bei krankheitsbezogenen Zuschlägen im Risikostrukturausgleich künftig das gesamte Krankheitsspektrum berücksichtigt. Bislang waren es nur um die 80 Krankheitsbilder.

Manipulationsbremse soll vor Missbrauch schützen

Neu ist auch die Einführung einer Manipulationsbremse. Sie soll verhindern, dass Kassen ärztliche Diagnosen beeinflussen, um mehr Geld aus dem Gesundheitsfonds zu erhalten. Künftig bekommen Kassen deshalb dann keine Zuweisungen mehr, wenn sich die Diagnose-Kodierung bei bestimmten Krankheiten auffällig erhöht. Das ursprüngliche Totalverbot der Koppelung von Diagnosen und Vergütungen in Selektivverträgen war fallengelassen worden.

Die vom Bundestag beschlossenen und ans FKG angeflanschten Regelungen zur Vermeidung von Arzneimittel-Lieferengpässen reichen nach Ansicht der Länder dagegen noch nicht aus.

In einer am Freitag gefassten Entschließung appellieren sie an das Bundesgesundheitsministerium, die Gründe für Arzneimittelengpässe auszuwerten, um daraus geeignete Maßnahmen ableiten zu können.

Länder an Auswertung beteiligen

In die Evaluation einbezogen werden müssen nach Ansicht des Bundesrats auch die zuständigen Behörden der Länder sowie Bundesbehörden, da sie über relevante Informationen verfügen. Der Beirat des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte soll zu der Auswertung Stellung nehmen dürfen.

Außerdem bitten die Länder die Bundesregierung zu prüfen, ob auch im Bereich der Medizinprodukte weiterreichende Maßnahmen gegen Lieferengpässe getroffen werden müssen. Die „Coronakrise“ sollte zum Anlass genommen werden zu überlegen, wie künftig ausreichend Mund-Nasenschutz-Masken und persönlichen Schutzausrüstungen sichergestellt werden können. (hom)

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