Opposition kritisiert

Spahns Pflegegesetz greift zu kurz

Das Gesetz zur Stärkung des Pflegepersonals in der ersten Lesung: Die Oppositionsparteien befürchten, dass die ambulante Pflege benachteiligt wird. Auch bei den Personaluntergrenzen in Kliniken mahnen sie Nachbesserungen an.

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Die Opposition lehnte in der ersten Lesung das geplante Gesetzt nicht katregorisch ab.

Die Opposition lehnte in der ersten Lesung das geplante Gesetzt nicht katregorisch ab.

© Michael Kappeler / dpa / picture alliance (Archivbild)

BERLIN. "Es nützt nichts, wenn wir jetzt wieder alles schlecht reden", sprach der CDU-Abgeordnete Dr. Roy Kühne (CDU) seinen Amtskollegen im Bundestag ins Gewissen.

Das Gesetz zur Stärkung des Pflegepersonals sei ein guter Schritt, dem selbstverständlich weitere folgen müssten.

Dabei lehnten die Oppositionsparteien den Gesetzentwurf von Union und SPD in der ersten Lesung im Bundestag am Donnerstag nicht grundlegend ab, allesamt fürchten aber eine Schwächung der ambulanten Altenpflege.

Das Gesetz sieht tatsächlich vor allem eine Stärkung der stationären Pflege vor: Ab 2019 sollen 13.000 neue Stellen in Pflegeheimen geschaffen werden.

Bereits ab diesem Jahr müssen private und gesetzliche Krankenversicherung die Tarifsteigerungen und neue Stellen sowie aufgestockte Stellen in Heimen und Kliniken voll refinanzieren. Im nächsten Schritt werden die Pflegepersonalkosten von den Behandlungspauschalen in den DRG entkoppelt und extra finanziert.

"Wir wollen, dass spürbar wird, ja es gibt wieder mehr Kolleginnen und Kollegen", warb Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) für das Gesetz.

Sorge um Ausbluten der ambulanten Pflege

"Die ambulante Pflege wird weiter ausbluten", mahnte indes Kordula Schulz-Asche von Bündnis 90/Die Grünen. Die ambulanten Pflegedienste könnten schon jetzt kaum mehr im Wettbewerb um Fachkräfte mithalten, gab auch die FDP-Abgeordnete Nicole Westig zu bedenken.

Laut Schulz-Asche beinhaltet das Gesetz zudem einen Hebel, "um die Fachlichkeit in der Altenpflege abzuwerten". Denn wenn es eine Einrichtung binnen drei Monaten nicht schaffe, eine Fachkraft einzustellen, könne sie laut Entwurf auch eine Pflegehilfskraft einstellen.

Selbst SPD-Gesundheitsexperte Prof. Karl Lauterbach räumte ein, dass "der Ersatz von Fachkräften durch Assistenzkräfte gestoppt werden muss".

Prinzipiell beschreibe das Gesetz aber einen "Neuanfang in der Pflege im Krankenhaus", sagte er. "Wir werden Personaluntergrenzen einführen, wir werden klar machen, wie viel die Krankenhäuser tatsächlich für Pflege ausgeben."

Und es gebe keine wirtschaftlichen Gründe mehr, auf Pflegekräfte zu verzichten, lautete seine Botschaft, denn "wer Pflegekräfte einstellt, bekommt sie zu hundert Prozent bezahlt." Auch die Weitergabe der Tarifsteigerungen an die Kassen würde die Arbeitsbedingungen drastisch verbessern.

Aber gerade die Personaluntergrenzen, die laut Lauterbach Pflege verbessern sollen, gefährden nach Ansicht des FDP-Politikers Prof. Andrew Ullmann den Personalmix in den Kliniken.

"Wir brauchen ein Personalbemessungsinstrument, das alle Abteilungen einbezieht" und sich am tatsächlichen Pflegebedarf ausrichte, forderte auch Schulz-Asche. Sonst drohe einfach Personal aus anderen Abteilungen abgezogen zu werden.

Der Bundestag hat den Gesetzentwurf zunächst zur weiteren Beratung in die Ausschüsse überwiesen. Die Federführung hat der Gesundheitsausschuss.

Kassen und Kliniken weiter im Clinch

Derweilt geht der Streit zwischen Kassen und Krankenhäusern über Untergrenzen beim Pflegepersonal in den Kliniken weiter.

Nachdem die Verhandlungen zwischen ihren Spitzenverbänden gescheitert waren, hatte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) im August angekündigt, selbst eine solche Mindestausstattung mit Pflegekräften für Intensivstationen, Geriatrie, Kardiologie und Unfallchirurgie festzulegen. Genau das soll über das geplante Gesetz zur Stärkung der Pflege, das der Bundestag am Donnerstag beraten hat, geschehen.

Nun teilte der Kassenverband mit, es gebe eine neue Erhebung im Auftrag von Kliniken und Kassen, die zeige, wie die Personalausstattung in den einzelnen Schichten sei.

Dies sei Entscheidungsgrundlage für Spahns geplante Verordnung. „Patienten in Krankenhäusern müssen sich darauf verlassen können, auch nachts und am Wochenende ausreichend versorgt zu werden“, sagte der Vizechef des Kassenverbands, Johann-Magnus von Stackelberg.

Die Krankenhausgesellschaft widersprach umgehend: „Es gibt keine neuen Zahlen zu Pflegepersonaluntergrenzen.“ Die fragliche Erhebung existiere bereits seit Monaten, werde nur erst jetzt veröffentlicht und sei nicht ausreichend repräsentativ. (reh/dpa)

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