Intensivpflegereform
Spahns Reform dreht weitere Runde
Eigentlich sollte der Entwurf für das Intensiv- und Rehabilitationsstärkungsgesetz das Kabinett bereits passiert haben. Doch Minister Spahn bessert noch einmal nach.
Veröffentlicht:Berlin. Die geplante Reform der Reha- und Intensivpflege muss eine weitere Warteschleife drehen, bevor sie an den Bundestag weitergereicht werden kann.
In die Rechte auf freie Wohnortwahl dauerbeatmeter Patienten soll wohl nicht mehr in dem Maße eingegriffen werden, wie das in den bisherigen Versionen des Gesetzentwurfs formuliert war. Das haben Regierungsvertreter der „Ärzte Zeitung“ bestätigt.
Die Katholische Nachrichtenagentur hatte sogar berichtet, die freie Wohnortwahl dieser Patienten solle gar nicht mehr angetastet werden.
Der Entwurf des Intensiv- und Rehabilitationsstärkungsgesetzes (IPREG) war nach heftiger Kritik diese Woche nicht vom Kabinett beraten worden.
Ein neuer Termin soll für kommenden Mittwoch anberaumt sein. Dann soll, so die Auffassung von Behindertenverbänden, der Knackpunkt, inwieweit in das Recht auf die freie Wahl des Wohnorts dauerbeatmeter Patienten eingegriffen werden darf, endgültig ausgeräumt sein.
Streitpunkt Häuslichkeit
Streitpunkt bleibt die nach Auffassung des Gesundheitsministeriums „besonders aufwändige Intensivpflege in der eigenen Häuslichkeit“. Der erste Aufschlag des Gesetzentwurfs hatte noch eine Vorgabe enthalten, wonach Beatmungspatienten vorrangig stationär zu versorgen, also möglicherweise auch aus der vertrauten häuslichen Umgebung herauszunehmen seien.
Dafür hatten vor allem die Krankenkassen plädiert, nicht zuletzt deshalb, weil die Versorgung zu Hause in diesen Fällen mit je 24.000 Euro im Monat zu Buche schlägt.
Besserer Zugang zu Entwöhnungsprogrammen
Dieser Vorgang wurde nach Kritik von Betroffenen und Verbänden aufgegeben. Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) wollte stattdessen eine Art Einzelfallprüfung einführen, ob dauerbeatmete Patienten weiter zu Hause gepflegt werden können. Die Prüfungen sollten die Medizinischen Dienste vornehmen.
Für Menschen, die derzeit in den eigenen vier Wänden beatmet werden, sollte ein Bestandsschutz gelten. Ziel des Gesetzes ist es zudem, dieser Patientengruppe verstärkt Zugang zu Entwöhnungsprogrammen zu ermöglichen. Zwei Drittel der aktuell rund 20.000 beatmeten Patienten in Deutschland könnten nach Angaben pneumologischer Fachgesellschaften von der Beatmung entwöhnt werden.
Auch dagegen waren Verbände Sturm gelaufen. „Es darf nicht im Ermessen des Medizinischen Dienstes oder der Krankenkassen liegen, gegen den Willen der Betroffenen über den Wohnort zu entscheiden“, hatte die Sprecherratsvorsitzende des Deutschen Behindertenrats, Verena Bentele, in dieser Woche gesagt. (af/hom)