KV Nordrhein
Sperrminorität ist vom Tisch
Eine Satzungsänderung findet keine Mehrheit bei den Delegierten. Vor allem Hausärzte wollten eine Trennung nach Versorgungsbereichen bei den Wahlen.
Veröffentlicht:DÜSSELDORF. In der Vertreterversammlung der KV Nordrhein (KVNo) wird es künftig keine Sperrminorität für Hausärzte und Fachärzte geben. Eine vom Satzungsausschuss vorbereite Satzungsänderung fand in der Vertreterversammlung nicht die erforderliche Zwei-Drittel-Mehrheit.
Der Vorschlag sah für das 50-köpfige Gremium je 17 Sitze für Haus- und für Fachärzte vor, sechs für die Vertreter der ermächtigten Krankenhausärzte und der angestellten Ärzte sowie fünf für die Psychotherapeuten. Die übrigen fünf Sitze sollten abhängig vom Abschneiden bei der Wahl zwischen Haus- und Fachärzten aufgeteilt werden.
Die Debatte in der VV dreht sich aber vor allem um die vom Hausärzteverband gewünschte Trennung nach Versorgungsbereichen bei den Wahlen des Vorstands, der VV-Vorsitzenden und der Ausschussmitglieder. Bei den Verbandsvertretern sitzt der Stachel nach wie vor tief, dass sie bei der konstituierenden Sitzung der VV im Dezember 2010 bei der Besetzung der wesentlichen Ausschüsse außen vor geblieben waren.
KVNo-Justiziar Dr. Horst Bartels hatte gleich zu Beginn dargelegt, dass getrennte Wahlen rechtlich nicht möglich seien.
Das Gesetz sehe vor, dass die gesamte VV den Vorstand und die anderen Gremien wähle. "Ich halte den Antrag nicht für genehmigungsfähig", sagte er. Hausärzte und Fachärzte hätten ein Vorschlagsrecht, wählen müssten aber alle.
Was in der Kassenärztlichen Bundesvereinigung gehe, könne auf Landesebene nicht unmöglich sein, entgegnete Hausarzt Rainer Kötzle.
"Es wird Politik gemacht, damit sich hier nichts ändert, statt dass der Justiziar sagt: Ich werde das mit der Aufsicht diskutieren", kritisierte er.
Zwischen KBV und KVNo gebe es sehr wohl Unterschiede, betonte Dr. Hans-Reinhard Pies von der "Allianz für Nordrhein". Auf Bundesebene würden Beschlüsse von grundlegender Bedeutung für die Gesamtärzteschaft gefällt. Deshalb habe der Gesetzgeber die Trennung vorgesehen. "Wir sollten uns bewusst sein, dass wir regional Sachfragen zu entscheiden haben und nicht Fragen von grundlegender Bedeutung", sagte Pies.
Keiner der Anträge des Hausärzteverbands zu den getrennten Wahlen kam in der VV durch. Auch der Vorschlag des Satzungsausschusses scheiterte. Für eine Verabschiedung hätten zwei Drittel der anwesenden Vertreter, mindestens aber die Hälfte der VV-Mitglieder mit "Ja" stimmen müssen. Das wurde mit 22 Ja- und elf Nein-Stimmen bei acht Enthaltungen nicht erreicht. (iss)