Pflegestärkungsgesetz III

Stärkung der Kommunen – nur halbherzig?

Koalition sieht das PSG III als gelungenen Schlusspunkt ihrer Pflegegesetze – zu viel Eigenlob, widerspricht die Opposition.

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BERLIN. Der Bundestag hat am Donnerstag das dritte Pflegestärkungsgesetz (PSG III) verabschiedet. Es soll Kommunen eine aktivere Rolle bei der Beratung von Pflegebedürftigen geben.

In 60 von bundesweit 11.000 Kommunen können Kreise oder Städte die Pflegeberatung von den Pflegekassen übernehmen. Zudem überträgt das PSG III auch den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff, der 2017 neu eingeführt wird, auf die rund 400.000 Menschen, die Hilfe zur Pflege (Sozialhilfe) beziehen. Das kostet die Kommunen ab 2017 jährlich zusätzlich rund 200 Millionen Euro.

Die Kommunen bekämen mit dem Gesetz den "Schlüssel" für eine bessere Pflegeberatung in die Hand, sagte Maria Michalk (CDU). Elisabeth Scharfenberg von den Grünen nannte das Gesetz dagegen "mutlos". Die Modellkommunen erhielten nicht wirklich mehr Kompetenzen bei der Planung der Pflegeinfrastruktur, sondern dürften lediglich mehr beraten. Insoweit handele es sich dabei um eine "Alibiveranstaltung".

Nur in Teilbereichen, so etwa beim Initiativrecht, die Gründung von Pflegestützpunkten anzustoßen, erhalten die Kommunen mehr Kompetenzen. Die Autoren des Siebten Altenberichts, einer Kommission im Auftrag der Bundesregierung, hatten jüngst ebenfalls eine weitergehende Stärkung der Kommunen bei der Planung der Pflege vor Ort vorgeschlagen.

Dagegen verteidigte Hilde Mattheis (SPD) den Ansatz, die neuen Strukturen zunächst in Modellkommunen zu erproben. Das sei auch Tenor eines Bund-Länder-Papiers vom Mai 2015 gewesen, an dessen Formulierung auch grüne Landesminister mitgewirkt hätten, erinnerte Mattheis.

Erwin Rüddel (CDU) sieht im PSG III einen Fortschritt insbesondere für Pflegekräfte in privatwirtschaftlich geführten Einrichtungen ohne Tarifbindung: Dort müssen die Kostenträger die Bezahlung von Gehältern bis zur Höhe von Tariflöhnen als wirtschaftlich anerkennen.

Mehr Eingriffsrechte beim Verdacht auf Abrechnungsbetrug erhält der Medizinische Dienst der Krankenkassen. Er darf bei Verdacht alle abgerechneten Leistungen ambulanter Pflegedienste überprüfen. Damit reagiert der Gesetzgeber auf Fälle von Abrechnungsbetrug insbesondere durch "russische Pflegedienste".

Pia Zimmermann von der Linksfraktion attestierte der großen Koalition, sie verpasse mit dem Gesetz einen Paradigmenwechsel hin zu einer teilhabeorientierten Pflege. Nach wie vor fehlten Rahmenbedingungen für mehr Qualität und eine bessere Personalausstattung. Lücken sieht die Fraktion bei der Übertragung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs in das Sozialhilferecht der "Hilfe zur Pflege".

Angesichts der Teilkostendeckung durch die Pflegeversicherung werde auch künftig Pflegebedürftigkeit mit einem hohen Armutsrisiko einhergehen, monierte die Fraktion.

Der Bundesrat, der dem Gesetz zustimmen muss, wird am 16. Dezember abschließend über das PSG III beraten. In Kraft treten soll das Regelwerk zum 1. Januar 2017. (fst)

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