Gründungskonferenz

Startschuss für bundesweite Pflegekammer

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BERLIN. Der Deutsche Pflegerat (DPR) und die Pflegekammer Rheinland-Pfalz haben die Gründung einer Bundespflegekammer aufs Gleis gesetzt. Eine Gründungskonferenz solle in den kommenden Monaten die organisatorischen Voraussetzungen für eine arbeitsfähige Bundespflegekammer schaffen, heißt es in einer Mitteilung des Pflegerats vom Mittwoch. In der Gründungskonferenz arbeiten aller Voraussicht nach DPR-Präsident Andreas Westerfellhaus selbst, sein Stellvertreter Franz Wagner, der Präsident der Pflegekammer Rheinland-Pfalz Dr. Markus Mai und drei noch zu benennende Mitglieder mit.

"Wir wollten vor der Wahl Fakten schaffen", sagte Westerfellhaus am Mittwoch der "Ärzte Zeitung". Die Politiker sollten wissen, dass in der kommenden Legislaturperiode mit der Pflege zu rechnen sei.

Derzeit gibt es lediglich in Rheinland-Pfalz eine Pflegekammer, die bis 2020 voll als Organ der Selbstverwaltung arbeitsfähig sein will. In Schleswig-Holstein und Niedersachsen werden die Gründungen von Pflegekammern vorbereitet. In Baden-Württemberg und Brandenburg stehen Befragungen der Pflegenden zu Kammergründungen bevor. Nur demokratisch legitimierte Institutionen hätten Platz in der künftigen Bundespflegekammer, sagte Westerfellhaus. Damit wandte sich der DPR-Präsident gegen die von der bayrischen Landesregierung beschlossene freiwillige Pflegevereinigung.

Westerfellhaus tritt als Präsident des DPR am 15. September ab. Nach acht Jahren kann er laut Satzung nicht mehr wiedergewählt werden. (af)

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Kommentare
Prof. Robert Roßbruch 17.08.201716:40 Uhr

Da irrt der DPR-Präsident!

Grundsätzlich ist die Gründung einer Bundespflegekammer begrüßenswert. Allerdings irrt der DPR-Präsident, wenn er verlautbaren lässt, dass "Nur demokratisch legitimierte Institutionen ... Platz in der künftigen Bundespflegekammer (hätten).". Mitglieder einer Bundespflegekammer können nur Landespflegekammern sein. Die Mitgliedsbeiträge, die grundsätzlich eine Landespflegekammer für eine Bundespflegekammer einsetzen darf, können jedoch aus kammerrechtlichen Gründen nicht eingesetzt werden, wenn auch andere Institutionen (gemeint sind wohl Pflegeverbände)an der Bundespflegekammer beteiligt sind. Jedenfalls wird die für die Landespflegekammer Rheinland-Pfalz zuständige Rechtsaufsicht ein kritisches Wörtchen mitzureden haben. Darüber hinaus stellt die vom DPR-Präsidenten angedachten Struktur einer "Bundespflegekammer" einen Etikettenschwindel oder juristisch gesprochen einen möglichen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht dar. Der Deutsche Berufsverband für Altenpflege wird sich freuen und möglicherweise schon mit einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung in den Startlöchern sitzen. Ein solches Eigentor sollte der DPR nicht schießen.

Prof. Robert Roßbruch, Rechtsanwalt und Ex-Wahlleiter zur 1. Vertreterversammlung der Landespflegekammer Rheinland-Pfalz

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