Krankenhausreform in der Diskussion
Klinikreform: Kassen und Unikliniken stimmen Steuerung über Leistungsgruppen zu
Voraussetzung für den Erfolg von Leistungsgruppen seien einheitliche Qualitätskriterien, heißt es bei Kassen und Universitätsklinika. Zudem sehen Uniklinik-Vertreter in Versorgungsleveln ein strukturpolitisches Moment.
Veröffentlicht:Berlin. Die mit der Krankenhausreform geplante Einführung von Leistungsgruppen als Steuerungselement beschäftigen Universitätskliniken und die Kostenträger gleichermaßen. Am Montag hatten sich Bund und Länder auf Eckpunkte für eine Krankenhausreformgesetzgebung geeinigt.
Die Einführung von Leistungsgruppen und die Kopplung an weitestgehend fallmengenunabhängige Vorhaltepauschalen sei eine wesentliche Veränderung für die Krankenhausplanung und -vergütung, kommentierte der Vorstandsvorsitzende der IKK Classic Frank Hippler diesen Schritt. Es müsse gewährleistet werden, dass über Vorhaltepauschalen nur bedarfsgerechte Häuser finanziert würden.
Entscheidend sei, dass die Leistungsgruppen im Gesetzentwurf mit sachgerechten bundeseinheitlichen Qualitätskriterien hinterlegt würden und die etablierten Steuerungselemente der Qualitätssicherung erhalten blieben.
Nicht mehr alle sollen alles machen
Bund und Länder einigen sich bei Klinikreform
Universitätskliniken: Leistungsgruppen erleichtern Vergleich
Jens Bussmann, Generalsekretär des Verbands der Universitätskliniken, nahm die neue Bedeutung von Leistungsgruppen ebenfalls in den Blick. „Die Einführung von bundeseinheitlichen Leistungsgruppen wird die Versorgungsaufträge der einzelnen Häuser deutlich schärfen und die Krankenhausstrukturen bundesweit vergleichbarer machen“, kommentierte Bussmann die Einigung von Bund und Ländern von Anfang der Woche. Es müsse klar sein, dass die Leistungsgruppen für die Krankenhäuser bedeuteten, diese Angebote rund um die Uhr vorzuhalten. Schließlich würden die geplanten Vorhaltepauschalen über die Leistungsgruppen laufen.
Jens Scholz: Level sorgen für Transparenz
Der VUD unterstützt zudem die Initiative von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD), die Krankenhäuser in Versorgungslevel einzuteilen. Dies werde zu mehr Transparenz und Orientierung für Bürgerinnen und Bürger führen, heißt es in einer Mitteilung des Verbandes. Lauterbach wollte dieses Transparenzregister ursprünglich mit den Ländern gemeinsam in der Krankenhausreform unterbringen. Der Bund wird das Register nun alleine errichten. Die Länder waren dagegen auf die Barrikaden gegangen, weil sie um den Ruf ihrer Häuser fürchteten. Der VUD sieht hingegen in der geplanten Einteilung der Krankenhäuser in Versorgungslevel ein strukturpolitisches Moment. Dies werde Entwicklungsperspektiven aufzeigen. In diesem Zusammenhang sei es daher auch richtig, dass der Krankenhausstrukturfonds verlängert werden solle.
Der 1. Vorsitzende des VUD Professor Jens Scholz betonte, dass die Bedeutung der Universitätsklinika für die regionale Koordination der Versorgung im am Montag zwischen Bund und Ländern geeinten Eckpunktepapier zur Reformgesetzgebung anerkannt werde. (af)