KBV-Vorschlag

Stiftung für die ambulante Weiterbildung

So viel Harmonie war selten: Die KBV-Vertreterversammlung vermied am Montag alle kritischen Fragen - und entsandte Warnungen an die Politiker.

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Konstruktiv und konzentriert: Die KBV-Vertreterversammlung am Montag in Düsseldorf.

Konstruktiv und konzentriert: Die KBV-Vertreterversammlung am Montag in Düsseldorf.

© Jochen Rolfes

DÜSSELDORF. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung arbeitet an einem Modell, wie künftig Weiterbildungsabschnitte auch für angehende Fachärzte in der ambulanten vertragsärztlichen Versorgung absolviert werden können.

Sie schlägt dazu ein Stiftungsmodell vor, in das die gesetzliche und private Krankenversicherung als Beteiligte einzahlen sollen. Mitglieder der Stiftung sollen auch die Bundesärztekammer und die Deutsche Krankenhausgesellschaft sein können.

Die Stiftung soll die Aufgabe haben, die Gehälter der Ärzte in der ambulanten Weiterbildung zu finanzieren und deren Organisation in den KVen sicherzustellen, etwa durch Bildung von Weiterbildungsverbünden mit den Unikliniken.

Eine vor wenigen Tagen veröffentlichte Umfrage des Marburger Bundes unter Ärzten in der Weiterbildung bezeichnete KBV-Vorstandsmitglied Regina Feldmann als "Weckruf": Die Umfrage zeigt erneut erhebliche Defizite in der Weiterbildung in den Kliniken. 55 Prozent des Nachwuchses wünscht sich auch ambulante Anteile, fürchtet jedoch Planungsunsicherheiten.

Laut Feldmann sollen zunächst mit der Bundesärztekammer jene Fähigkeiten in den fachärztlichen Weiterbildungen identifiziert werden, die in Kliniken nicht vermittelt werden können und die deshalb notwendig ambulant erworben werden müssen.

Ausgehend von den derzeit 100 Millionen Euro, die gegenwärtig im Förderprogramm für die allgemeinmedizinische Weiterbildung zur Verfügung stehen und die auf 150 Millionen aufgestockt werden sollen, schätzt Feldmann den Gesamtförderbetrag auf 500 Millionen Euro.

Notwendig sei ferner ein Gesetz des Bundes, das die Stiftung auf eine rechtliche Grundlage stelle. Ungelöst bleibt, wie Tarifverträge geschlossen werden sollen.

Gegen Substitution ärztlicher Leistungen

Erneut bekräftigt hat die Vertreterversammlung ihre ablehnende Haltung zur Substitution ärztlicher Leistungen. Mit Sorge sehen die Vertragsärzte, dass gegenwärtig Bachelor-Studiengänge geschaffen werden, deren Absolventen eigenständig ärztliche Leistungen übernehmen sollen.

Das schaffe eine Zwei-Klassen-Medizin, neue Schnittstellenprobleme und ungeklärte Verantwortung. Eindringlich wurde in einer Resolution an den am Dienstag in Düsseldorf beginnenden Ärztetag appelliert, jegliche Substitution ärztlicher Leistungen abzulehnen.

Als nicht zielführend bewertet der KBV-Vorsitzende Dr. Andreas Gassen das mehrfach von Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe bekräftigte Ziel, maximale Wartezeiten auf Facharzt-Termine festzulegen und den KVen die Errichtung von Termin-Servicestellen vorzuschreiben. Gassen: "Wenn der Gesetzgeber Vorschriften macht, werden wir uns nicht verbiegen."

Das Termin-Management sei eine Aufgabe der Praxen und der Selbstverwaltung. Die KBV werde hier Lösungen erarbeiten, die in den Regionen flexible Lösungen ermöglichen sollen. Zentrale gesetzliche Vorschriften erzeugten hingegen nur mehr Bürokratie, von denen die Patienten nicht profitieren würden. (HL)

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