Verfassungsbeschwerde

Stiftung klagt Standards für Rettungsdienst in Karlsruhe ein

Gegen das neue Rettungsdienstgesetz von Baden-Württemberg hat die Björn Steiger Stiftung Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Gleichzeitig soll Karlsruhe den Bund dazu verpflichten, ein „funktionierendes„ System auf die Beine zu stellen.

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Pierre-Enric Steiger, Präsident der Björn Steiger Stiftung, hatte die Klageabsicht schon im Sommer 2024 kundgetan.

Pierre-Enric Steiger, Präsident der Björn Steiger Stiftung, hatte die Klageabsicht schon im Sommer 2024 kundgetan.

© axentis.de / G.J.Lopata

Karlsruhe. Die Björn Steiger Stiftung hat ihre Ankündigung wahrgemacht und Verfassungsbeschwerde gegen das Rettungsdienstgesetz in Baden-Württemberg erhoben. Zugleich prangert sie auch die Untätigkeit der Bundesrepublik an. Die Richter in Karlsruhe sollen den Bund daher dazu verpflichten, einheitliche Rettungsstandards zu erlassen.

Nach Ansicht der Stiftung, die sich seit 1969 für die Verbesserung der Notfallhilfe einsetzt, vernachlässigt der Bundesgesetzgeber seine grundrechtliche Schutzpflicht. Er habe bis dato keine einheitlichen Regelungen für Leistungen in der Notfallrettung definiert.

Das sei aber seine Aufgabe, da die medizinischen Leistungen der Rettung über die Sozialversicherung finanziert werden. „Wer Leistungen zahlt, muss sich auch darum kümmern, was die Menschen dafür bekommen“, sagte am Donnerstag Rechtsanwalt Wolfgang Spoerr, der auch Honorarprofessor an der Humboldt-Universität in Berlin ist.

Bund muss Qualitätsstandards festlegen

Der Bund müsse für ein funktionierendes System sorgen und eine einheitliche Rahmengesetzgebung erlassen, die etwa die Organisation und Ausstattung der integrierten Gesundheits-Leitstellen oder die Kompetenzzuweisungen an die Rettungskräfte umfasst. Bisher zeichne sich das Rettungswesen durch erhebliche Qualitätsunterschiede aus. Wann und welche Hilfeleistung Bürger im Notfall erhalten, hänge überwiegend vom Standort ab, kritisierte Pierre-Enric Steiger, Präsident der Björn Steiger Stiftung.

„Aus medizinischer Sicht ist es inakzeptabel, dass der Bund seiner Verpflichtung, einen einheitlichen Rettungsstandard vorzugeben, immer noch nicht nachkommt. Für das Krankenhaus und den ärztlichen Bereich gibt es diese Vorgaben, für das Rettungswesen nicht“, sagte Frank Ulrich Montgomery, Ehrenpräsident der Bundesärztekammer und Mitglied des Stiftung-Präsidialrats.

Gesetz verschlechtert Lage für lebensbedrohlich Erkrankte

Die Verfassungsbeschwerde gegen das neue Rettungsdienstgesetz von Baden-Württemberg begründet die Stiftung damit, dass es unter anderem die Überlebenschancen lebensbedrohlich Erkrankter verringere. Das verstoße gegen den Schutz der Menschenwürde und das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.

Als eine der Unzulänglichkeiten des Gesetzes führt die Stiftung die Regelung zu den Hilfsfristen an. Diese seien für lebensbedrohliche Notfälle effektiv erhöht worden. Für Patienten mit Herz-Kreislauf-Stillstand sei dies fatal.

Die Stiftung betont, dass Baden-Württemberg exemplarisch für alle Bundesländer stehe, die „gesetzlich kein schlüssiges Konzept zur Gewährleistung eines funktionierenden Rettungssystems verankert haben“. „Insofern hätte eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts Auswirkungen auch auf diese Bundesländer“, heißt es in einer Pressemittielung. (juk)

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