Kommentar
Sturheit ist kein Argument
Zwei Niederlagen an einem Tag – im Streit um die Hausarztzentrierte Versorgung in Bayern hat sich die AOK des Freistaats schlicht verrannt.
Dabei hatte die Kasse aus eigener und Beitragszahler-Sicht durchaus beachtliche Gründe, sich gegen die HzV-Schiedssprüche zu wehren. Denn dass die Kosten der Verträge zu entsprechenden Vorteilen für die Versicherten geführt haben, darf bezweifelt werden.
Doch auch wer gute Gründe auf seiner Seite sieht, darf nicht auf stur stellen. Die Selbstverwaltung kann nur im Dialog funktionieren. Vom Bundessozialgericht (BSG) in Kassel mussten sich Ärzte das etwa beim Thema Streik sagen lassen.
Umgekehrt gilt nun auch für die Krankenkassen: Die eigene Brille ist nicht die einzige. Eine Kasse, die trotzdem so handelt, die mit einem Beschluss ihres höchsten Gremiums den Dialog abschneidet und gerichtlichen Eil-Schutz gar nicht oder erst viel zu spät sucht, darf sich über eine aufsichtsrechtliche Anordnung nicht wundern. Bei aller gebotenen Zurückhaltung war dies laut BSG hier zulässig. Sturheit hat in der Selbstverwaltung keinen Platz.
Um die Gemüter zu beruhigen, hat inzwischen auch der Gesetzgeber eingegriffen: Nach vier Jahren kommt jeder HzV-Vertrag nun auf den Prüfstand. Eine gute Lösung.
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