Vor G-BA-Entscheidung
TK-Chef Baas: Telefonische AU hat sich bewährt
Wird die Tele-AU verlängert? Darüber entscheidet am Donnerstag der G-BA. Geht es nach der TK, fällt das Votum positiv aus. Gerade auch, weil die Kasse dieses Jahr überdurchschnittlich viele Fehltage aufgrund von Erkältungskrankheiten bei ihren Versicherten zählt.
Veröffentlicht:Hamburg. Die Techniker Krankenkasse (TK) meldet für dieses Jahr überdurchschnittlich viele Fehltage aufgrund von Erkältungskrankheiten. Von Januar bis einschließlich Oktober 2023 seien TK-Versicherte im Schnitt 3,7 Tage mit einer Erkältungsdiagnose – darunter zählt die Kasse auch Grippe- und COVID-Erkrankungen – krankgeschrieben gewesen. Die Fehlzeiten aufgrund von Erkältungen lägen damit in diesem Jahr zwar etwas niedriger als im vergleichbaren Zeitraum des Vorjahres (4,6 Tage), seien aber deutlich höher als vor der Corona-Pandemie (2021: 1,2; 2020: 2,1; 2019: 1,9).
TK-Chef Dr. Jens Baas spricht sich daher dafür aus, „die Krankschreibung per Telefon wieder zu ermöglichen“. Denn: „Bei der persönlichen Arztpraxis anzurufen, anstatt sich krank ins Wartezimmer zu schleppen, entlastet das Praxispersonal und reduziert die Ansteckungsgefahr für Mitarbeitende sowie für Patientinnen und Patienten vor Ort.“
Im Vorfeld des G-BA-Beschlusses
BKK lobt: Telefon-AU verhindert Ansteckungen
Die Möglichkeit zur Telefon-AU war im April dieses Jahres ausgelaufen. Am Donnerstag wird der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) nun über eine Wiedereinführung entscheiden. Denn mit dem Lieferengpassgesetz hatte der Ausschuss den Auftrag bekommen, „Regelungen“ zu beschließen, dass Vertragsärztinnen und -ärzte bei in der Praxis bekannten Patientinnen und Patienten „auch nach telefonischer Anamnese“ die Arbeitsunfähigkeit feststellen können – und damit die Tele-AU in die Regelversorgung zu überführen.
Die TK weist unabhängig davon, wie die G-BA-Sitzung ausgeht, darauf hin, dass in bestimmten Fällen auch über die Videosprechstunde eine Krankschreibung möglich ist. Genauer darf diese bei bekannten Patienten für bis zu 7 Tage und bei der Praxis unbekannten Patienten für bis zu 3 Tage ausgestellt werden. Allerdings nur, wenn die Symptomatik eine Abklärung per Videosprechstunde zulässt.
Vor G-BA-Beschluss
Krankenkassen: Tele-AU bringt Entlastung für Praxen und Versicherte
Außerdem ruft TK-Chef Baas zur Grippe-Impfung auf. „Wer zu einer Risikogruppe gehört und noch nicht geimpft ist, sollte dies jetzt noch nachholen, um schwere Krankheitsverläufe zu verhindern. Eine Grippeimpfung ist auch zeitgleich mit einer Corona-Impfung möglich“, so Baas. Wie die Kasse berichtet, hätten sich in der vergangenen Grippesaison nach eigener Auswertung rund 40 Prozent der über 60-Jährigen gegen Influenza impfen lassen. Diese Quote sei mit Blick auf die EU-Zielvorgabe von 75 Prozent viel zu gering. (reh)