Streit um geplantes Spargesetz
TSVG-Vergütung: BMG beruft sich auf fehlende Studien
Die Ampel-Koalition will die extrabudgetäre Vergütung bei Neupatienten abschaffen. Es fehlten Studien, die die Wirkung dieser Regelung belegten, argumentiert BMG-Staatssekretärin Dittmar. Dies bewertet das Zi völlig anders.
Veröffentlicht:Berlin. Die Ampel-Koalition will mit dem geplanten GKV-Stabilisierungsgesetz die Neupatienten-Regelung aus dem Terminservice-Gesetz abschaffen. Es gebe „keine offiziellen oder repräsentativen Studien“, die Auskunft darüber gäben, dass die extrabudgetäre Vergütung zu einer verkürzten Wartezeit auf einen Termin bei einem Vertragsarzt beigetragen hätte, heißt es in der Antwort von BMG-Staatssekretärin Sabine Dittmar auf eine schriftliche Anfrage von Kathrin Vogler (Die Linke).
Es habe „nach den vorliegenden Erkenntnissen keine Leistungsausweitungen gegeben“. Man müsse davon ausgehen, dass Vertragsärzte neue Patienten „in dem Rahmen aufgenommen haben wie bisher, hierfür aber eine zusätzliche Vergütung erhalten haben, ohne den Leistungsumfang zu steigern“. Damit, so Dittmar, blieben „die Auswirkungen der Regelung hinter den Erwartungen der Bundesregierung“ zurück, heißt es in der Antwort.
Zi: Mehr Neupatienten wurden behandelt
Das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (Zi) ist in einer Auswertung kürzlich zu einer völlig anderen Bewertung gekommen. Demnach sind im vierten Quartal vergangenen Jahres mehr Neupatienten behandelt worden als im gleichen Zeitraum 2019. Im Schnitt waren nach Auswertungen des Zi 21,3 Prozent aller Behandlungsfälle im vierten Quartal vergangenen Jahres Neupatienten. Dies entspreche über alle Fachgruppen hinweg 255 Neupatientenfällen pro Praxis und Quartal.
Auch hat sich nach Zi-Angaben die Leistungshäufigkeit pro Patient – ermittelt als abgerechnete Gebührenordnungsziffern pro Fall – bei Neupatienten stärker intensiviert als bei Bestandspatienten (plus 8,5 Prozent versus 5,6 Prozent im Vergleich zum vierten Quartal 2019). Genau diese Effekte seien mit dem TSVG beabsichtigt gewesen, argumentiert das Zi. (fst)