Tarifausgleich für Kliniken abgesegnet
Keine Vermittlungsausschuss: Der Bundesrat hat heute das Psych-Entgeltgesetz beschlossen - und damit den Tarifausgleich für die deutschen Kliniken. Zuvor hatte Minister Bahr den Ländern noch gedroht.
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Weite Flure - jetzt mit Tarifausgleich.
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BERLIN (af/nös). Der Bundesrat hat am Freitag einer neuen Vergütungssystematik für Behandlungen in stationären psychiatrischen und psychosomatischen Einrichtungen zugestimmt.
Im Psych-Entgeltgesetz steckt aber noch mehr. Es enthält auch den Einstieg in eine neue Finanzierung somatischer Kliniken.
Von den Kliniken besonders herbeigesehnt wird der Tariflastenausgleich von 280 Millionen Euro, der noch in diesem Jahr die jüngsten Lohn- und Gehaltssteigerungen abfedern soll.
Dennoch lässt das Gesetz, das nach der Zustimmung des Bundesrates nun bald in Kraft treten kann, noch Wünsche offen.
Trotz der Tarifhilfe verblieben weiterhin "ungedeckte Lasten von mehr als einer halbe Milliarde Euro", sagte der Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), Georg Baum.
In der Sitzung des Rates waren zuvor noch einmal die gegensätzlichen Positionen aufeinandergeprallt.
Baden-Württembergs Gesundheitsministerin Katrin Altpeter (SPD) warb dafür, den Vermittlungsausschuss anzurufen. Dazu lag auch eine entsprechende Empfehlung des Gesundheitsausschusses der Länderkammer vor.
Die Länder hatten für die kommenden beiden Jahre bis zu drei Milliarden Euro mehr für die Krankenhäuser gefordert.
Die Einberufung des Vermittlungsausschusses hätte "langwierige und schwierige Verhandlungen" nach sich gezogen, sagte er am Freitag im Bundesrat. Sprich: Die Auszahlung der Hilfen für die Kliniken hätte sich hinausgezögert.
Das brachte die Länder auf Abstand zur Konfrontation. Hessens Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) warb um Zustimmung: "Wir können die Teilkostenerhöhungen nicht gefährden." Die Krankenhäuser bräuchten die rasche Hilfe.
Allerdings sei die "Finanzierung keineswegs abschließend beantwortet", mahnte er mit Blick auf den Bund.
Mit dem Gesetz wird zum einen die Vergütung für stationäre psychiatrische Leistungen auf Tagespauschalen eingeleitet.
Zum anderen werden die Vergütungszuwächse für die somatischen Kliniken schrittweise von der Entwicklung der Grundlohnrate entkoppelt.
Außerdem werden die Mehrleistungsabschläge in den Kliniken auf die Jahre 2013 und 2014 begrenzt, danach sollen sie entfallen.
Dass die Kliniken weiterhin Mehrleistungsabschläge hinnehmen müssten, ist für die DKG nicht nachvollziehbar. Baum: "Das entzieht den Häusern zirka 370 Millionen Euro."
Die Kliniken würden ohne Not belastet, während die Krankenkassen gleichzeitig Überschüsse aufhäuften.
DKG und GKV-Spitzenverband werden mit dem Gesetz verpflichtet, gemeinsam einen Forschungsauftrag zu vergeben. Gegenstand soll die Mengenentwicklung in den Krankanhäusern sein.