G-BA-Beschluss
Telemedizin für Corona-Intensivpatienten wird Regelversorgung
Das Videokonsil zwischen Ärzten in Herz-Lungen-Zentren und in Kliniken der Grundversorgung bei der Behandlung intensivpflichtiger Corona-Patienten wird in die Regelversorgung übernommen. Neuerungen gibt es auch in Sachen Zweitmeinung.