20.000 Euro

Thüringen umwirbt Ärzte mit Begrüßungsgeld

Wer in Thüringen in einer kleinen Stadt eine Praxis eröffnet, kann mit Geld von KV und Land rechnen. Bis zu 20.000 Euro sind dann drin. Aber es gibt eine Bedingung.

Von Robert Büssow Veröffentlicht:
Geld für den Praxisstart: Wer sich in kleineren Städten niederlässt, bekommt eine Finanzspritze.

Geld für den Praxisstart: Wer sich in kleineren Städten niederlässt, bekommt eine Finanzspritze.

© Smileus / fotolia.com

ERFURT. Mit einer Art Begrüßungsgeld versüßt Thüringen den Ärzten künftig die Eröffnung in einer Praxis im ländlichen Raum. Nach Informationen der "Ärzte Zeitung" erhalten Haus- und Fachärzte, die sich in Gemeinden und Städten mit weniger als 25.000 Einwohnern niederlassen wollen, ab Juli einen rückzahlungsfreien Zuschuss.

Die Höhe beläuft sich auf 20.000 Euro, wie das Thüringer Sozialministerium auf Anfrage bestätigte. Das Geld wird über die Stiftung zur Förderung der ambulanten Versorgung ausgereicht, die gemeinsam vom Land Thüringen und der KV getragen wird.

Einzige Bedingung für das Geldgeschenk ist, dass die Ärzte mindestens fünf Jahre bleiben. Andernfalls muss der Zuschuss anteilig zurückgezahlt werden, erklärte Stiftungsvorsitzender Jörg Mertz.

Außerdem dürfen die Regionen nicht schon überversorgt und gesperrt sein. Dies trifft laut Bedarfsplanung der KV allerdings bei der Mehrzahl der Facharztrichtungen zu, mit Ausnahmen vor allem bei Augenärzten.

Deshalb dürften am Ende vor allem Hausärzte vom Begrüßungsgeld profitieren - derzeit sind 63 Hausarztpraxen in Thüringen unbesetzt. Auch wenn ein Arzt zusätzlich zu seiner Praxis eine Zweigpraxis im ländlichen Raum öffnet, schenkt ihm das Land 5000 Euro als Zuschuss.

Anträge ab Juli möglich

Einzige Bedingung: Er hält mindestens zehn Stunden pro Woche Sprechstunde. Wie viel Geld für die Landarzt-Förderung insgesamt bereitgestellt wird, ist noch nicht ganz klar. Dem Vernehmen nach stehen in diesem Jahr rund 600.000 Euro zur Verfügung, die aus Mitteln im Etat von Sozialministerin Heike Taubert (SPD) aus anderen Posten stammen und nicht abgerufen werden.

"Das Förderprogramm ist finanziert", sagt Mertz. Antragsformulare sind ab Juli auf der Stiftungshomepage abrufbar. Es müsse nachgewiesen werden, dass der Zuschuss auch für die Praxis verwendet wird.

Ursprünglich war das Förderprogramm nur als zinsfreies Darlehen gedacht. Gesundheitsministerin Taubert hatte dafür bereits im vergangenen Jahr 300.000 Euro vorgesehen, die über die Thüringer Aufbaubank ausgereicht werden sollten. Wegen schlechter Konditionen scheiterte das Konzept.

Daher das Stiftungsmodell: "Wir haben das Know-how. Deswegen ist das eine gute Lösung", sagt Mertz, der unter anderem das Thüringenstipendium an niederlassungswillige Ärzte in Weiterbildung ausreicht.

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