Ticagrelor: Nur ein bisschen mehr Rabatt
Der erste Erstattungspreis nach einer frühen Nutzenbewertung steht fest: für den Plättchenhemmer Ticagrelor. Bemerkenswert: Der ausgehandelte neue Rabatt liegt nur wenige Cent über dem "alten" Zwangsrabatt.
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90 Milligramm - und acht Cent mehr Rabatt.
© Jonathan Knowles / AstraZeneca
BERLIN (cw). Der GKV-Spitzenverband und AstraZeneca haben am Mittwoch die Details ihrer Preisvereinbarung für den neuen Gerinnungshemmer Ticagrelor (Brilique™) bekanntgegeben.
Demnach gewährt der Hersteller 19,4 Prozent Nachlass auf den Listenpreis. Auf diesen Erstattungspreis wird dann kein weiterer gesetzlicher Abschlag mehr fällig.
Aus der Preisvereinbarung resultieren Tagestherapiekosten von 2,00 Euro. Der Preis gilt rückwirkend zum 1. Januar 2012 für drei Jahre.
Der Listenpreis umgerechnet auf die Tagestherapiekosten beträgt 2,48 Euro - bis dato zahlten die Kassen abzüglich des aktuell 16-prozentigen Zwangsrabatts 2,08 Euro für die Tagesdosis.
Aus Sicht von AstraZeneca ist der ausgehandelte Preis "fair" und "ein gutes Ergebnis für die Versorgung von Herzinfarktpatienten".
Man sei froh, sich trotz schwieriger und herausfordernder Gespräche mit dem Spitzenverband geeinigt, statt die Schiedsstelle bemüht haben zu müssen, so ein Sprecher des Unternehmens.
Anerkannt als Praxisbesonderheit
Der GKV-Spitzenverband kommentierte das Agreement als Beleg, "dass ein fairer Ausgleich zwischen den Interessen der Industrie und den Kassen auf dem Verhandlungswege möglich ist".
Ticagrelor ist die erste Innovation, für die nach dem AMNOG-Verfahren ein Preis zwischen Kassen und Hersteller ausgehandelt wurde.
Der GBA hatte dem Medikament einen beträchtlichen Zusatznutzen für Patienten mit instabiler Angina pectoris und einem Nicht-ST-Hebungs-Infarkt sowie einen auf Anhaltspunkten basierenden nicht quantifizierbaren Zusatznutzen für Patienten mit ST-Hebungs-Infarkt, die eine perkutane Koronarintervention erhielten, zuerkannt, sofern diese einen ischämischen Schlaganfall oder eine transitorische ischämische Attacke hatten oder älter als 75 Jahre sind und nach einer sorgfältigen Nutzen-Risiko-Abwägung für eine Therapie mit Prasugrel plus ASS nicht infrage kommen.
In diesem beiden Indikationen wird die Verordnung von Ticagrelor künftig als Praxisbesonderheit anerkannt.