Antwort auf Anfrage der AfD
Tricksen rund um den Impfausweis: Regierung nennt Zahlen für 2022
Seit dem Vorjahr werden in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) Delikte rund um den Umgang mit Impfausweisen erfasst. Auf eine Anfrage der AfD nennt die Regierung Details für 2022.
Veröffentlicht:
Impfpässe unter einer Lupe, darunter ein aufgeschlagener Impfausweis mit dem Eintrag einer Corona-Impfung: Die Regierung nennt auf Anfrage Zahlen aus der Polizeilichen Kriminalstatistik.
© Stefan Puchner/dpa
Berlin. Der Bundesregierung liegen keine Daten dazu vor, in wie vielen Fällen nicht erfolgte Impfungen mit COVID-19-Impfstoffen unrichtig oder unberechtigt in Impfpässen eingetragen wurden. Das hat die Regierung auf eine Anfrage des AfD-Abgeordneten im Bundestag, Kay-Uwe Ziegler, hin erklärt.
Allerdings seien seit vergangenem Jahr neue Tatbestände in die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) im Zusammenhang mit Impfausweisen aufgenommen worden, die für 2022 erfasst wurden. Im Einzelnen werden aufgelistet:
Missbrauch von Impfausweisen (Paragraf 281 StGB): 117 Fälle.
Fälschung von Impfausweisen und Gebrauch gefälschter Impfausweise (Paragraf 267 StGB): 9284 Fälle.
Vorbereitung der Herstellung von unrichtigen Impfausweisen (Paragraf 275 StGB): 855 Fälle.
Unbefugtes Ausstellen von Impfausweisen (Paragraf 277 StGB): 375 Fälle.
Ausstellen unrichtiger Impfausweise (Paragraf 278 StGB): 302 Fälle.
Gebrauch unrichtiger Impfausweise (Paragraf 279 StGB): 6772 Fälle.
Des Weiteren verweist die Regierung auf eine Bund-Länder-Abfrage zur Zahl polizeilich registrierter gefälschter Impfbücher und Impfstoffetiketten im Zusammenhang mit COVID-19. Zum Jahresende 2021 waren dazu 19.500 Fälle registriert, die überwiegend in das Jahr 2021 fielen. Eingegangen in diese Statistik seien ge- oder verfälschte Impfbücher mit COVID-19-Einträgen oder auch gefälschte Corona-Testzertifikate, teilt die Regierung mit. (fst)