Vereinigte Staaten

Trumps vage Hoffnung auf das Ende von Obamacare

US-Präsident Donald Trump wird auch im neuen Jahr immer wieder neue Versuche starten, Obamacare plattzumachen. Doch der Erfolg scheint zweifelhaft.

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PALM BEACH. US-Präsident Donald Trump ist der Meinung, dass die Demokraten sich doch noch auf eine Reform des Gesundheitssystems einlassen werden. Da das bisherige System im Zuge der Steuerreform im Grunde genommen abgeschafft werde, würden Demokraten und Republikaner früher oder später zusammenfinden, um ein neues Gesetz zu erarbeiten, erklärte Trump im Kurznachrichtendienst Twitter.

Allerdings wird "Obamacare" durch das Steuergesetz keineswegs abgeschafft. Das Paket sieht lediglich vor, dass die Versicherungspflicht für US-Amerikaner 2019 wegfällt. Damit müssen Unversicherte keine Bußgelder mehr zahlen und dem Staat werden Zuschusszahlungen erspart. Andere wesentliche Komponenten von "Obamacare" gelten aber weiterhin.

Trumps Team rechnet mit folgender Entwicklung: Wenn das Bußgeld entfällt, werden viele junge und gesunde US-Bürger animiert, sich keine Versicherung zu kaufen – getreu dem Motto: ich bin jung, ich werde nicht krank. Durch den Wegfall junger und gesunder Beitragszahler würden dann die Prämien für die verbliebenen Versicherten immer weiter ansteigen, was wiederum mehr Versicherte veranlassen könnte, ihre Policen zu kündigen – ein Teufelskreis, wenn der plan funktioniert.

Trumps Republikaner scheiterten in diesem Jahr bekanntlich mit mehreren Versuchen, das Gesundheitssystem zu reformieren. Sie bekamen im Senat keine Mehrheit zusammen, weil es in den eigenen Reihen zu viel Widerstand gab. Dass die Demokraten in der nächsten Zeit tatsächlich große Zugeständnisse bei dem Thema machen werden, gilt als unwahrscheinlich.

Die Tatsache, dass das Thema Obamacare im vergangenen Jahr ein journalistischer Dauerbrenner war und in der öffentlichen Wahrnehmung deutlich an Bedeutung gewonnen hat, führte nach Auffassung der "New York Times" zu einer Entwicklung, die die Trump-Fraktion alles andere als begeistern dürfte. Viele inzwischen besser informierte US-Bürger haben sich erst jetzt in Versorgungsverträge eingeschrieben. Andere wiederum artikulieren lautstark und überregional ihre Sorge, dass sie den Versicherungsschutz im Zuge der Trump-Gegenoffensive verlieren könnten.

Die jüngsten Zahlen für die bundesstaatliche Börse, an denen Versicherungen gekauft werden können, zeigen, dass an die neun Millionen Bürger Verträge geschlossen haben, fast so viele wie 2016. Dabei haben Trumps Gefolgsleute alles getan, um diese Entwicklung auszubremsen: verkürzte Einschreibefrist, drastisch weniger Geld für Öffentlichkeitsarbeit und die Drohung erheblich teurerer Prämien nach der Abschaffung von Subventionen für Versicherungsgesellschaften.

Niemand weiß genau, wie es weitergeht mit Obamacare – doch die Überlebenschancen sind offenbar viel besser, als die Vertreter des Trump-Lagers es wahrhaben wollen. (dpa/fuh)

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Kommentare
Dr. Thomas Georg Schätzler 02.01.201811:45 Uhr

Grundrecht auf Daseinsvorsorge!

Schutz vor schwerer Krankheit, chronischen Leiden und/oder sonstigen Gebrechen gehört zur Daseinsvorsorge! Genauso wie Recht auf Leben und körperlich-seelische Unversehrtheit, Gleichberechtigung, Chancengleichheit, Arbeit, bio-psycho-soziale Selbstverwirklichung und gesellschaftliche Teilhabe.

Im Grundgesetz (GG) der Bundesrepublik Deutschland ist dies in krassem Gegensatz zur US-Amerikanischen Verfassung bereits in den Grundrechten festgelegt:
"I. Die Grundrechte
Artikel 1
(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.
(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.
Artikel 2
(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.
(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.
Artikel 3
(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden."

Die US-amerikanische Verfassung, die Constitution, wurde am 17. September 1787 von der Constitutional Convention, der unter anderem George Washington angehörte, im Juni 1788 in Philadelphia verabschiedet und anschließend von allen Bundesstaaten zum jeweiligen Datum des Beitritts zur Union ratifiziert, als die Individualrechte noch nichts galten und der Staat Alles war. Damals kannte man keine individualisierten Rechte der einzelnen Bürgerinnen und Bürger: Bzw. wie hätte man die der damaligen Sklaven formulieren sollen?

Die "Constitution" erwähnte weder in ihrer Urfassung noch in ihren 27 "Amendments" (Verfassungszusätzen) Grund- oder Menschenrechte der Einzelnen, wenn man von dem Recht auf das Tragen von Schusswaffen einmal absieht.

Weil sich die US-Constitution mehrheitlich nur auf legislative, judikative und exekutive organisatorische Ausformung des Staates und seiner 50 teilsouveränen Bundesstaaten bezieht, gibt es auch keine positiv begründbaren Ausformulierungen für die Etablierung einer allgemeingültigen Kranken- und Pflegeversicherung im Sinne einer allgemeinen Daseinsvorsorge.

Das ist m. E. der entscheidende Punkt, weshalb es bis heute für 325,44 (geschätzt 2017) Millionen US-Amerikaner keine konsensfähigen Kranken- Renten- und Sozialversicherungen gibt.

Mf+kG, Dr. med. Thomas G. Schätzler, FAfAM Dortmund

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