Diabetesberatung
VDBD veröffentlicht Rahmenempfehlungen für delegierbare Leistungen
Die Diabetesberatung soll die Versorgungsqualität sichern und Ärzte entlasten. Der Verband der Diabetes-Beratungs- und Schulungsberufe in Deutschland hat jetzt Empfehlungen mit delegierbaren Leistungen erstellt. Im Fokus stehen Telemedizin und Technologie.
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Diabetesberaterin sollen Ärzte entlasten. Rahmenbedingungen definieren jetzt Zuständigkeiten.
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Berlin. Im Zuge neuer Gesetzgebungen können und sollen Ärzte ihrem Gesundheitsfachpersonal künftig mehr Aufgaben delegieren. Der Verband der Diabetes-Beratungs- und Schulungsberufe in Deutschland e.V. (VDBD) hat dies zum Anlass genommen, gemeinsam mit Partner-Organisationen eine neue Rahmenempfehlung für delegierbare Leistungen zu veröffentlichen, wie sie in einer Pressemitteilung schreiben. Ziel sei es, einerseits die Aufgabenbereiche der Diabetesberatung darzustellen. Andererseits sollen die Kompetenzen der Diabetesberater und Diabetesassistenten sichtbarer gemacht und ihre Bedeutung in der Versorgung aufgezeigt werden, heißt es weiter.
Im vergangenen Jahr haben sich durch neue Gesetzesvorgaben die Rahmenbedingungen für Gesundheitsfachberufe verändert. Aspekte aus dem Pflegestudiumstärkungsgesetz und die Erweiterung von Kompetenzen in der Pflegeausbildung betreffen auch den Tätigkeitsbereich der Diabetesberater und Diabetesassistenten. „Hierdurch ergab sich ein besonderer Bedarf, die Aufgaben der Diabetesfachkräfte hervorzuheben und alle Leistungen transparent zu machen“, so VDBD-Vorstandsvorsitzende Kathrin Boehm. Deshalb hat der VDBD Rahmenempfehlungen zur interprofessionellen Diabetesversorgung erstellt.
Die Empfehlungen hat der VDBD mit Unterstützung der Bundesverbände Niedergelassener Diabetologen e.V. (BVND), Klinischer Diabeteseinrichtungen (BVKD) und Diabetologen in Kliniken e.V. (BVDK) sowie der Deutschen Diabetes Gesellschaft (DDG) erstellt.
Rahmenempfehlungen definieren klare Zuständigkeiten
„Wir haben uns an den Kompetenzen von Diabetesberater:innen und Diabetesassistent:innen orientiert, verdeutlichen aber auch die Grenzen dessen, was delegiert werden kann“, erklärt Boehm. So reicht das Aufgabengebiet von differenzialdiagnostischer Einschätzung und Verlaufsdokumentation über Präventionsmaßnahmen, Diabetesmanagement und Umgang mit Diabetestechnologie bis hin zu Schulung, Beratung, Patientenaufklärung und Notfallmanagement. „Zu nicht übertragbaren Leistungen zählen die Diagnosestellung, die Therapiefestlegung, die Verordnung von Medikamenten, Hilfsmitteln und DiGA sowie ein Medikamentenwechsel“, ergänzt Dr. Tobias Wiesner, stellvertretender Vorsitzender des BVND und Vorstandsmitglied der DDG, der an der Erstellung der Rahmenempfehlung beteiligt war.
Im Fokus: Diabetestechnologie und Telemedizin
„Wir haben in der Rahmenempfehlung ein besonderes Augenmerk auf das Themenfeld „Diabetestechnologie und Digitalisierung“ gelegt“, so Boehm. Denn: Technische Geräte werden für das Diabetesmanagement immer relevanter. Das bedeutet auch eine besondere Herausforderung für die fachliche Begleitung der Betroffenen. Die Autoren der Rahmenempfehlung haben zudem diejenigen Versorgungsstrukturen in den Blick genommen, die mit Telemedizin und Videoschulung abgedeckt werden können. „Diabetesberater:innen und Diabetesassistent:innen wären aufgrund ihrer Kenntnisse im Falle einer sektorenübergreifenden Versorgung prädestiniert für eine telemedizinische Betreuung von Menschen mit Diabetes Typ 1 und Insulinpumpe“, betont Boehm.
Doch in den derzeitigen Entwürfen zur Krankenhausreform werde die Diabetesberatung immer noch nicht berücksichtigt. „Solange dieses Berufsfeld nicht in der Leistungsgruppe `Komplexe Endokrinologie/Diabetologie´ aufgenommen wird und auch keine Vorhaltekosten dafür vorgesehen sind, wird die Möglichkeit für Ärzt:innen, Leistungen zu delegieren ad absurdum geführt. Angesichts des Fachkräftemangels ist es umso wichtiger, vorhandene Ressourcen und die Expertise von Diabetesfachkräften anzuerkennen und gegenzufinanzieren“, mahnt VDBD-Geschäftsführerin Dr. Gottlobe Fabisch. (eb)