Kommentar zum Schleswig-Holsteiner Landeskrankenhausgesetz
Verbesserte Versorgung
Solange Ärzte und Pfleger nicht mitbestimmen, wird weiter die wirtschaftliche Sichtweise im Vordergrund stehen. Trotzdem ist das Gesetz ein Fortschritt.
Veröffentlicht:Endlich hat auch Schleswig-Holstein ein Landeskrankenhausgesetz. Wegen der Pandemie geht in der Öffentlichkeit fast unter, welch weitreichende Folgen einzelne Regelungen dieses Gesetzes für die Patientenversorgung haben können. Immerhin geht es um die stationäre Versorgung an 92 Klinikstandorten, an denen 600.000 Patienten jährlich behandelt werden.
Das Gesetz eröffnet dem Land nun mehr Gestaltungsspielräume: Es kann künftig mehr Einfluss auf Spezialisierungen und Zentrenbildung nehmen. Klare Regelungen zur Notfallversorgung machen es schwerer, sich auf Kosten anderer Krankenhäuser aus dieser Aufgabe zu verabschieden. Das übergreifende Ziel, die Versorgung zu verbessern, kann mit solchen gesetzlichen Regelungen tatsächlich erreicht werden.
Es spricht für alle Beteiligten, dass trotz konträrer Auffassungen in vielen Detailfragen und in mehreren Stellungnahmeverfahren kein öffentliches Hauen und Stechen ausgetragen wurde. Wie zu erwarten, konnte nicht in allen Punkten ein Kompromiss erzielt werden. Schmerzlich für Ärzte und Pflegende ist, dass sie weiterhin ohne Stimmrecht bleiben, wenn es um Klinikplanung und Investitionsförderung geht.
Solange diese beiden Berufsgruppen in der Krankenhausplanung nicht mitbestimmen, wird weiter die wirtschaftliche Sichtweise im Vordergrund stehen. Deshalb ist es richtig, wenn die Institutionen von Ärzten und Pflegekräften fragen, warum ausgerechnet die beiden für die Versorgung maßgeblichen Berufsgruppen ohne Stimmrecht bleiben. Ob man darin – wie der Marburger Bund - gleich ein „Demotivierungsprogramm für Ärzte“ sehen muss, ist allerdings zweifelhaft.
Das Gesetz konnte nicht jeden Wunsch erfüllen – ein Fortschritt ist es allemal. Nachbesserungen sollten dennoch möglich sein.
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