Pflegekongress
Vereinfachte Dokumentation im Fokus
BERLIN. Eine schlanke Pflegedokumentation soll bundesweit in allen Altenpflegeeinrichtungen Realität werden. Doch noch herrscht Unsicherheit in einigen rechtlichen Fragen.
So befürchten viele Pflegefachkräfte, haftungsrechtlich belangt zu werden, wenn sie nicht alles dokumentieren.
"In der Pflege herrscht ein großes Sicherheitsbedürfnis, was dazu führt, dass die Pflegedokumentation ausufert", betont Professor Thomas Weiß, Fachanwalt aus Kiel.
Der auf Pflegerecht spezialisierte Anwalt gehört einer Arbeitsgruppe von Juristen an, die das Projekt des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) zum Abbau der Bürokratie in der Pflegedokumentation begleitet.
"Wir wollen die juristischen Fragen so weit klären, dass jede Pflegeeinrichtung sich traut, eine vereinfachte Dokumentation einzuführen", sagt er.
"Was nicht dokumentiert ist, ist auch nicht gemacht worden." Mit diesem Mythos räumte bereits die sogenannte Kasseler Erklärung der Arbeitsgruppe im Januar 2014 auf. Damit geben die Fachjuristen dem neuen Dokumentationsmodell Rückendeckung.
Das Prinzip des Modells, das vom Bundesgesundheitsministeriums erfolgreich getestet wurde: Es soll nur noch das, was von der Routine abweicht, aufgezeichnet werden.
Die Autoren der Kasseler Erklärung betonen allerdings, dass sich die Entlastung nur auf die Grundpflege bezieht - während die diagnostischen und therapeutischen Maßnahmen weiterhin aufgezeichnet werden müssen.
Auf dem Berliner Kongress Pflege 2015 - veranstaltet von Springer Medizin - werden die sozial-, heim- und haftungsrechtlichen Grenzen einer effizienteren Pflegedokumentation abgesteckt. (eb)
Weitere Infos zum Kongress: Andrea Tauchert, Tel. 030/82787-5510, andrea.tauchert@springer.com,