KBV nimmt Klage zurück
Vergütung für Corona-Tests wird weiter verhandelt
Die Höhe der Vergütung für PCR-Tests ist auch nach einem Beschluss des Bewertungsausschusses nicht entschieden: Derzeit gelten zwei Preise. KBV und Kassen verhandeln weiter.
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Eine Klage gegen die Vergütung der PCR-Tests hat die KBV zurückgenommen.
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Berlin. Die Höhe der Vergütung für PCR-Tests ist weiter im Fluss und hochgradig uneindeutig. Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und GKV-Spitzenverband verhandeln weiter über eine „objektive Preisfindung“. Das hat die KBV der „Ärzte Zeitung“ am Freitag bestätigt.
Die KBV hat deshalb ihre Klage vor dem Landessozialgericht Brandenburg gegen den Beschluss des Erweiterten Bewertungsausschusses vom 10. Juni zur Vergütung von PCR-Tests auf das neuartige Coronavirus SARS-CoV-2 zurückgenommen. Der Bewertungsausschuss hatte damit die Vergütung von ursprünglich 50,50 Euro um ein Drittel auf 39, 40 abgesenkt.
Ein Vorgang, zwei Preise
Diesen Beschluss hat das Gesundheitsministerium in einem Schreiben an das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS), die KBV und die Kassen kommentiert. Demnach gilt für Tests auf Anordnung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD) weiterhin eine Vergütung von 50,50 Euro. Das Schreiben liegt der „Ärzte Zeitung“ vor. Darin heißt es, dass der Beschluss des Erweiterten Bewertungsausschusses nicht die Voraussetzungen der Test-Verordnung von Gesundheitsminister Spahn (CDU) erfülle.
Der Minister hat Unklarheiten bei den Regelungen zu den Coronavirus-Testungen eingeräumt. Es gebe hier einen bürokratischen „Verschiebebahnhof, der jetzt auch weidlich genutzt wird“, sagte Spahn bei einer Online-Diskussionsrunde mit niedergelassenen Ärzten diese Woche.
Die Anfang Juni in Kraft getretene Testverordnung des Gesundheitsministeriums sieht vor, dass deutlich mehr Personengruppen auf COVID-19 getestet werden können – auch dann, wenn keine Symptome vorliegen.
Minister Spahn: „Ziemlich egal!“
Es gebe beim Testen auf COVID-19 derzeit „zwei Stränge“, betonte Spahn. Zum einen würden Menschen mit Symptomen oder aber bestimmte Risikopatienten mit Vorerkrankungen getestet. Zum anderen könne auf Veranlassung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD) präventiv getestet werden – etwa in Pflegeheimen oder bei der Aufnahme von Patienten im Krankenhaus.
Das führe in der Folge zu Antragswust und Unsicherheiten bei der Abrechnung. „Das war nicht unsere Intention“, betonte der Minister.
Es sei unerheblich und ihm persönlich ziemlich egal, über welches Formular die Testung schlussendlich abgerechnet werde, sagte Spahn. „Am Ende zahlt es die Kasse, und am Ende wird es über den Bundeszuschuss getragen.“ Ihm sei das Problem zuletzt mehrfach zugetragen worden. Daher wolle er die Rechtslage an der Stelle „klarer“ kommunizieren.
Der Chef des Virchowbundes, Dr. Dirk Heinrich, appellierte in der Diskussionsrunde an Länder und Kassenärztliche Vereinigungen, die Abrechnungsmodalitäten bei den Testungen möglichst einfach zu halten. „Keep it simple ist das Motto an dieser Stelle.“