GOÄ-Reform

Verhandlung gescheitert

Eigentlich sollte sie bis zur Bundestagswahl 2013 kommen: eine neue Gebührenordnung für Ärzte. Doch der Plan droht zu kippen - jetzt ist eine Kompromisssuche mit der PKV gescheitert.

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Kommentarwürdig: die GOÄ und die Verhandlungen über eine Reform.

Kommentarwürdig: die GOÄ und die Verhandlungen über eine Reform.

© nös

MÜNSTER (iss). Ärzte und private Krankenversicherer haben sich nicht auf die Eckpunkte für eine Reform der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) verständigen können.

Das ist das ernüchternde Ergebnis einer dreitägigen Klausursitzung in Köln. Beide Seiten haben über die genauen Inhalte der Verhandlungen Stillschweigen vereinbart.

Bei einer Diskussionsveranstaltung der Freien Ärzteschaft (FÄ) in Münster machte der Direktor des PKV-Verbands, Dr. Volker Leienbach, aber deutlich, dass die Krankenversicherer an einer Fortsetzung der Gespräche interessiert sind.

"Wir sollten die Bereitschaft für einen zweiten Aufschlag haben. Der erste Aufschlag ist misslungen", sagte Leienbach. Die PKV werde ein Angebot für den nächsten Schritt machen, kündigte er an.

Dann sollten beide Seiten mit "vorbereiteten Papieren" und Kompromisslinien in die Verhandlungen gehen, forderte er.

Versicherer wollen Abschlag von 25 Prozent

"Es hilft uns beiden nicht, wenn wir auf Steinzeitpositionen verharren." Wenn es bei PKV und Ärzteschaft eine Kompromissbereitschaft gebe, sehe er eine "realistische Chance", betonte Leienbach.

Der Präsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe und Vorsitzender des Gebührenordnungsausschusses der Bundesärztekammer, Dr. Theodor Windhorst, skizzierte drei wesentliche Knackpunkte der Verhandlungen aus Sicht der Ärzteschaft.

Nach seinen Worten sind das die Bereitschaft der PKV, das Honorarvolumen insgesamt zu erhöhen, die Absicht der Versicherer, über Einzelverträge von der GOÄ abweichen zu können, und die Frage, wie stark das Mitspracherecht der PKV bei der Weiterentwicklung der GOÄ sein soll.

Zwar scheinen sich Ärzte und PKV auf ein dreijähriges Monitoring über die Folgen der neuen Gebührenordnung verständigt zu haben, nicht aber darüber, wie genau es aussehen soll.

Eine Forderung der Versicherer wies Windhorst klar zurück: "Wir werden keinen 25-Prozent-Abschlag akzeptieren", sagte er. Mit einer solchen Pauschalkürzung will die PKV offenbar der durch die neue GOÄ erwarteten Kostensteigerung präventiv entgegenwirken.

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Kommentare
Gerhard Leinz 03.09.201211:29 Uhr

Gesprächsleistungen stärken

Man sollte die Leistungen differenziert betrachten. Manchmal ist es ganz einfach unverschämt, was an technischen Leistungen bei Privatpatienten abgerechnet wird. Die Kosten dafür sind aber seit 1995 gesunken.
Die Gesprächsleistungen in der GOÄ müssen dringend besser bezahlt werden für alle Fächer - Sonst werde ich als Psychotherapeut und Psychiater bald keine Privat Patienten mehr behandeln.

Dr. Thomas Georg Schätzler 01.09.201223:06 Uhr

Der PKV-Verband nutzt die Gunst der Stunde!

Bei einer pauschalen Abschlagsforderung von 25 Prozent auf die GOÄ-Umsatzhonorare fühlt sich der Bundesverband der Privaten Krankenversicherungen (PKV) offensichtlich durch die jüngsten Forderungen des GKV-Spitzenverbands nach Absenkung des EBM-Orientierungspunktwertes um 7 Prozent ermutigt und aufgestachelt.

"... auf Steinzeitpositionen verharren", scheint eher alleiniges Lebensmotto des Verhandlungsführers des PKV-Verbands, Dr. Volker Leienbach, zu sein. Denn der ärztliche Verhandlungsführer als Chef der ÄK-WL und Vorsitzender des Gebührenordnungsausschusses der Bundesärztekammer, Dr. Theodor Windhorst, hat schon Jahrzehnte lange Erfahrung mit fehlender Kompromissbereitschaft und Honoraranpassungen des PKV-Verbands.

Nur zur Erinnerung: Die derzeit gültige Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)
• ist in ihrer Systematik auf dem Stand vom 16.4.1987 (BGBlatt, I, S. 1218)
• der GOÄ-Punktwert wurde in 29 Jahren (1983-2012) um 14 % gesteigert
• kalkulatorischer Punktwert 10 (1983) und zuletzt 11,4 Pfennige (1996)
• keine Preiserhöhung mit der Euro-Umstellung seit 1.1.2002

Von 1983 bis 2012 wurden unsere GOÄ-Praxisumsätze um nur 0,48 Prozent pro Jahr erhöht. Und der Bundesgesetzgeber versteckt sich hinter der unzureichenden Verhandlungsbereitschaft der PKV-Verbands, obwohl er da mit seiner Richtlinienkompetenz schon längst hätte durchgreifen müssen.

Mf+kG, Dr. med. Thomas G. Schätzler, FAfAM Dortmund

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