Psychotherapie-Honorare / KBV

"Versorgungsfeindliche Regelung"

Zum 1. April startet die erweiterte ambulante psychotherapeutische Versorgung. Gestern wurde nun die Honorierung der Leistungen publik. Der Protest auf Seiten der KBV ist heftig.

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Die geforderten neuen pychotherapeutischen Sprechstunden einzurichten, stellt einen hohen – nicht nur inhaltlichen, sondern auch administrativen – Mehraufwand dar.

Die geforderten neuen pychotherapeutischen Sprechstunden einzurichten, stellt einen hohen – nicht nur inhaltlichen, sondern auch administrativen – Mehraufwand dar.

© shootingankauf / Fotolia

BERLIN. Zur neu strukturierten ambulanten psychotherapeutischen Versorgung gehören neue Angebote wie ein Erstgespräch (im Rahmen einer psychotherapeutischen Sprechstunde) und eine Akutbehandlung. Damit sollen Patienten zeitnah versorgt werden und das Angebot insgesamt flexibler gemacht werden.

"Es handelt sich also um eine echte Verbesserung für die Patienten. Doch die Krankenkassen haben die Interessen ihrer eigenen Versicherten torpediert. Sie weigern sich, den Mehraufwand für die Psychotherapeuten adäquat zu finanzieren. Die Krankenkassen leisten damit den Versicherten einen Bärendienst. Meine Enttäuschung ist groß", teilte Dr. Andreas Gassen, Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) zu den Honorarvereinbarungen mit. Und fügte auf der heutigen Pressekonferenz in Berlin hinzu: Das ist ein Schlag ins Gesicht der Patienten und der Psychotherapeuten. Die Regelungen sind versorgungsfeindlich."

Die KBV habe sich im Erweiterten Bewertungsausschuss für eine leistungsgerechte Vergütung eingesetzt und sich gegen die Kassenseite positioniert. Die Stimme des neutralen Schlichters habe dann allerdings den Ausschlag gegen die KBV gegeben, heißt es in einer Pressemitteilung.

Dr. Stephan Hofmeister, stellvertretender KBV-Vorstandsvorsitzender kommentierte: "Die pychotherapeutischen Sprechstunden einzurichten, stellt einen hohen – nicht nur inhaltlichen, sondern auch administrativen – Mehraufwand dar, der zum Teil sogar mit der Einstellung von Praxispersonal verbunden ist. Das macht man nicht eben nebenbei, wie die Vertreter der Krankenkassen offenbar meinen".

Der Streit bezieht sich im Wesentlichen auf zwei Punkte.

Zum einen wollte die KBV, dass die neuen Leistungen (Sprechstunde und Akutbehandlung) höher bewertet werden als die Richtlinien-Psychotherapie, die Krankenkassen wollten eine niedrigere Bewertung, weil die neuen Leistungen weniger aufwändig seien als die genehmigungspflichtige Richtlinien-Therapie.

Zum anderen sprach sich die KBV dafür aus, die Probatorik wie die Richtlinien-Psychotherapie zu bewerten, die Kassen waren für eine Abwertung der Probatorik und wollten maximal den Erhalt des Status quo akzeptieren.

Die KBV überlegt nun, gegen den Beschluss des Erweiterten Bewertungsausschusses zu klagen, muss dies aber noch mit der Rechtsabteilung klären, wie auf der Presseveranstaltung heute zu erfahren war.

Johann-Magnus v. Stackelberg, stellvertretender Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbandes teilte indessen mit: "Wir erwarten, dass Psychotherapeuten zukünftig Sprechstunden im ausreichenden Umfang für die Patienten anbieten." Und: "Ich erwarte von den Psychotherapeuten, dass Patienten zukünftig wesentlich schneller einen Termin erhalten." (run/ger)

Lesen Sie dazu auch: "Verheerendes Signal": KBV und Psychotherapeuten kritisieren Honorarbeschluss

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