Bundesrat
Vorsorgeplanung am Lebensende für alle Bürger
BERLIN. Der Bundesrat fordert, Krankenkassen sollten Bürger über die generellen Möglichkeiten der persönlichen Vorsorge für die letzte Lebensphase informieren. Das geht aus den Ausschussempfehlungen zum Hospiz- und Palliativgesetz hervor, über das der Bundesrat am Freitag berät.
Statt nur GKV-Versicherte zu beraten, sollte dieses Angebot eine von Kassen erbrachte Leistung für alle Bürger sein, die aus Steuermitteln finanziert werden sollte. Der Gesetzentwurf der Regierung sieht vor, dass das Beratungsangebot auf GKV-Versicherte in Pflegeheimen und Einrichtungen der Behindertenhilfe beschränkt wird.
Das halten die Ausschüsse für "nicht nachvollziehbar" und hielten eine solche Leistung zudem für "teilweise versicherungsfremd".Des Weiteren empfehlen die Ausschüsse dem Plenum, die Kassen sollten verpflichtet werden, mit stationären Kinderhospizen eigenständige Rahmenvereinbarungen zu schließen.
Denn diese Hospize seien völlig anders konzipiert als Hospize für Erwachsene und dienten "in erster Linie der Entlastung und Begleitung der Familien".
Vor diesem Hintergrund sei die "Kann-Regelung" im Gesetzentwurf nicht ausreichend. Zudem schlagen die Ausschüsse vor, in einer solchen Rahmenvereinbarung sollten bundesweit geltende Standards zum Leistungsumfang und zur Qualität der zuschussfähigen Leistungen festgelegt werden. (fst)