Wer wird der neue BÄK-Präsident?

"Top X: Wahlen" heißt es nüchtern in der vorläufigen Tagesordnung für den Deutschen Ärztetag. Tatsächlich wird in Kiel eine Ära zu Ende gehen. Nach zwölf Jahren im Amt des Präsidenten kandidiert Jörg-Dietrich Hoppe nicht mehr. Die "Ärzte Zeitung" hat alle fünf potenziellen Nachfolger gebeten, zu unseren Fragen Stellung zu beziehen.

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Im Blickpunkt der Öffentlichkeit: Der Präsident der Bundesärztekammer soll für alle Ärzte sprechen - oft eine Gratwanderung.

Im Blickpunkt der Öffentlichkeit: Der Präsident der Bundesärztekammer soll für alle Ärzte sprechen - oft eine Gratwanderung.

© [M] Arno Burgi / dpa, Till Schlünz

KIEL (fst). Fest steht nur: Am Ende des 114. Deutschen Ärztetages wird es einen neuen Präsidenten der Bundesärztekammer geben. In der Satzung heißt es dazu lediglich: "Der Präsident und die beiden Vizepräsidenten werden vom Deutschen Ärztetag für die Dauer von vier Jahren auf Vorschlag von Abgeordneten des Ärztetages gewählt. Jeder Wahlvorschlag bedarf der Unterstützung von mindestens zehn Abgeordneten."

Tatsächlich verbirgt sich hinter dem Vorgang der Präsidentenwahl ein hochpolitischer Akt. Schließlich steht der Präsident an exponierter Stelle: Er muss unter den 250 Delegierten die Repräsentanten wichtiger Verbände hinter sich ziehen und über die Sektorengrenzen von ambulanter und stationärer Versorgung hinweg integrierend wirken. Schließlich ist er nach außen das "Gesicht" der deutschen Ärzteschaft, muss Medien Rede und Antwort stehen.

Der Nachfolger von Professor Jörg-Dietrich Hoppe wird der siebte Präsident der BÄK seit 1948 sein. Vorgänger von Jörg-Dietrich Hoppe waren Carl Oelemann (1948-1949), Hans Neuffer (1950-1959), Ernst Fromm (1960-1972), Hans Joachim Sewering (1973-1977) und Karsten Vilmar (1978-1999).

Alle fünf Bewerber sind - teils seit vielen Jahren - in der Selbstverwaltung verankert. Das gilt für den Hamburger Kammer-Chef und Stellvertreter des BÄK-Präsidenten Dr. Frank Ulrich Montgomery, für den Berliner Kammer-Chef Dr. Günther Jonitz, für den Kammerchef von Hessen, Dr. Gottfried von Knoblauch zu Hatzbach und für Dr. Theodor Windhorst als Kammerchef in Westfalen-Lippe.

Am ehesten besetzt Martin Grauduszus den Posten des "Oppositionskandidaten". Doch auch er ist in der Kammer Nordrhein als Vorstandsmitglied sowie in der KV als Delegierter verankert. Einen Neuling der Selbstverwaltung wählen die 250 Delegierten somit nicht.

Unsere Fragen an die fünf Kandidaten

Frage 1: Definieren Sie die aus Ihrer Sicht drei oder vier wichtigsten Herausforderungen, vor der das Gesundheitswesen und die Ärzteschaft im Besonderen in den nächsten vier bis fünf Jahren stehen werden.

Frage 2: Beschreiben Sie die drei oder vier wichtigsten Ziele, die Sie innerärztlich - als Aufgabe der eigenen Selbstverwaltung - erreichen wollen und benennen Sie dazu geeignete Instrumente.

Frage 3: Benennen Sie die drei oder vier wichtigsten Ziele, die Sie im politischen Raum, also primär mit Hilfe des Gesetzgebers (Bund oder Land) erreichen wollen. Geben Sie auch dafür geeignete Instrumente an.

Frage 4: Wer sind Ihre wichtigsten Partner oder Verbündete? Welche Allianzen streben Sie an?

Jeder der Kandidaten hat - in dieser Reihenfolge - auf die Fragen geantwortet.

Porträts zum 114. Deutschen Ärztetag in Kiel: Wer wird der neue BÄK-Präsident? Martin Grauduszus Dr. Günther Jonitz Dr. Frank Ulrich Montgomery Dr. Theodor Windhorst Dr. Gottfried von Knoblauch zu Hatzbach

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Kommentare
Dr. Thomas Georg Schätzler 31.05.201113:26 Uhr

Danke für die Fragen an die Kandidaten

Diese 4 Fragen haben es in sich. Denn die bisherigen Statements der Bewerber um das Präsidentenamt der "Arbeitsgemeinschaft der Landesärztekammern", BÄK, waren z. B. in der letzten ''Medical Tribune'' (MT) mehr als dürftig.

Da ließen zwei der fünf Kandidaten in ihren Kernaussagen erkennen, dass sie die Grundsätze der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) systematisch missverstanden haben. Theodor Windhorst (ÄK-Westfalen-Lippe) sprach von „Neue Leitwährung GOÄ“, Kollege Gottfried von Knoblauch zu Hatzbach (ÄK-Hessen) gar von „GOÄ als Goldstandard“. Kollege Günther Jonitz (ÄK Berlin) rührte das Thema aus taktischen Gründen nicht an, favorisierte aber als Präsident der Berliner Ärztekammer schon mehrfach die Kostenerstattung in der GKV.

Die GOÄ mit ihrer facharztdominierten Einzelleistungsvergütung als Steckenpferd reiner Ärztekammerinteressen kann aber für die Masse der ärztlich zu versorgenden GKV-Patienten keine „Leitwährung mit Goldstandard“ sein. Sie ist mit dem Sachleistungsprinzip der Deutschen Sozialgesetzgebung aus rechtlichen und verfassungsmäßigen Gründen inkompatibel. Gleiches gilt für Vorkasse, Kostenerstattung und Wahltarife in der GKV.

Kollege Frank-Ulrich Montgomery (ÄK-Hamburg) als Polit-, Verbands- und PR-Profi hatte sich als Kandidat mit den besten Wahlchancen bereits in der MT geschickt auf ureigene BÄK-Themen beschränkt, während Kollege Martin Grauduszus (Freie Ärzteschaft) mit seinen dortigen Kernaussagen hausärztliche BÄK-Interessen vorsichtshalber gar nicht offen ansprach.

Die gezielten Fragen der Ärztezeitung bringen es hier auf den Punkt: Die Kandidaten mussten sich inhaltlich offenbaren und haben bis auf Frank Ulrich Montgomery das verminte Terrain von Honorarfragen für Haus-und Fachärzte, GOÄ vs. GKV-Sachleistungsprinzip gar nicht erst betreten.

Mf+kG, Dr. med. Thomas G. Schätzler, FAfAM in Dortmund


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