Medizinprodukte
Wie kommen Innovationen ins System?
Die Forschung entwickelt laufend neue Diagnostik, Therapien und Arzneien. Viele sind aber nicht in den DRGs abgebildet. Will eine Klinik diese anwenden, muss sie die Vergütung beantragen. Die Kassen ärgern sich, dass der medizinische Nutzen bislang nicht geprüft wird.
Veröffentlicht:BERLIN. Die sogenannten neuen Untersuchungs- und Behandlungsmethoden (NUB) boomen an Deutschlands Kliniken. Allein im vorigen Jahr erhielt das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) 25.634 Einzelanfragen. 2009 waren es noch 13.865.
Klinikvertreter und Krankenkassen streiten jetzt, ob sich hinter den stark gestiegenen Anträgen tatsächlich Verfahren mit einem verbesserten Nutzen für die Patienten verbergen oder ob damit vor allem zusätzliche Einnahmen erwirtschaftet werden sollen.
Spitzenreiter unter den NUB sind spezielle Stents. Zum Beispiel jene mit einer bioaktiven Oberfläche für die peripheren Gefäße oder auch solche, die Medikamente freisetzen. Nicht selten sind es auch teure Krebsmedikamente wie etwa Everolimus oder Nilotinib, das speziell bei Leukämie verabreicht wird oder Abirateronacetat bei Prostatakrebs.
Ein Jahr lang zusätzliche Vergütung
NUB
Neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden (NUB) können über gesonderte Vereinbarungen der Vertragspartner vor Ort abgerechnet werden (NUB-Entgelte).
Die NUB-Entgelte sollen die Innovationslücke schließen, bis eine neue Methode sachgerecht über DRGs abgebildet werden kann.
Die Innovationen dürfen nicht vom Gemeinsamen Bundesausschuss bereits ausgeschlossen sein.
In der Tat waren die NUB-Entgelte eingeführt worden, damit Kliniken Innovationen anbieten können, ohne dass sie bereits im DRG-System abgebildet sind. Uwe Deh, Vorstand im AOK-Bundesverband, aber ärgert sich: "Das NUB-Verfahren eröffnet Krankenhäusern potentiell die Möglichkeit, Verfahren in die Versorgung einzubringen, auch wenn es keinen Nutzennachweis gibt."
Für jede neue Therapieform oder Diagnostik muss das Krankenhaus einen eigenen Antrag stellen. Stimmt die Krankenkasse in den Verhandlungen zu, kann die Klinik die entsprechende Leistung ein Jahr lang abrechnen.
Da das InEK die Verfahren jedoch ausschließlich ökonomisch prüft, bleibt der Nutzen dieser Innovationen für die Patienten offen: "Es geht darum, die Spreu vom Weizen zu trennen - bei Medizinprodukten und Behandlungsmethoden, aber auch ganz generell, wenn es um die Qualität in der Versorgung geht", sagt Deh.
Bislang kann nur der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) zweifelhafte Leistungen aktiv ausschließen.
Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) hält dagegen. Nicole Schlottmann, DKG-Geschäftsführerin im Dezernat Medizin verweist darauf, dass die Zahl der Vergütungsanfragen nur deshalb so hoch sei, da eben jedes Krankenhaus für jede einzelne NUB-Leistung einen eigenen Antrag stellen muss.
Grundsätzlich aber sei das Antragverfahren notwendig, um neue Entwicklungen überhaupt anwenden zu können.
Jede Klinik stellt eigenen Antrag
Unterm Strich blieben von den gut 25.000 Anfragen nur rund 600 Methoden übrig, die das InEK hinsichtlich der sachgerechten Finanzierung innerhalb des DRG-Systems zu prüfen habe. Und auch in 2014 müsse nur für 96 Leistungen eine ergänzende finanzielle Regelung gefunden werden. "Die Summe der Leistungen ist daher deutlich überschaubarer, als es die Kassen suggerieren", sagt Schlottmann.
Die Krankenkassen steuerten zudem nach eigenem Ermessen: "Manche vereinbaren NUB-Entgelte mit Krankenhäusern und andere nicht. Und wieder andere zahlen trotz Vereinbarung die Entgelte später nicht."
Dass die Zahl der Anfragen so hoch ist, hat laut Florian Lanz, Sprecher des GKV-Spitzenverbandes, einen einfachen Grund: "Fachgesellschaften, Medizintechnik-Hersteller oder Pharma-Unternehmen stellen Muster-Anfragen im Internet zum Download bereit."
Der Aufwand für einen entsprechenden Antrag ist demnach gering: "Ein interessiertes Krankenhaus muss lediglich seine einrichtungsspezifischen Daten eingeben", sagt Lanz.
Uwe Deh vom AOK-Bundesverband bleibt dabei, dass die Kliniken vor allem aufgrund der wirtschaftlichen Anreize aktiv werden: "Sobald ein Krankenhaus ein NUB-Entgelt verhandelt hat, bringt das bei Anwendung der Leistung zusätzliches Geld - und das solange, bis das InEK dieses NUB in das DRG-System überführt hat."
Er fordert klarere Regelungen für mehr Sicherheit bei den Medizinprodukten. Mit Blick auf den Entwurf zum Versorgungsstärkungsgesetz sagt er Im Gespräch mit der "Ärzte Zeitung": "Ich bin froh darüber, dass der Gesetzgeber jetzt ein systematisches Verfahren für riskante Medizinprodukte der Klassen II b und III und alle damit verbundenen Methoden festschreiben will."
Plädoyer für lückenlose Regelung
Wichtig sei jedoch, eine lückenlose Regelung zu schaffen. Der Gesetzgeber sollte sich daher nicht nur auf die Bewertung solcher Medizinprodukte beschränken, für die ein Krankenhaus ein zusätzliches NUB-Entgelt beantragt hat. "Dann würden einige Produkte wieder durch die Maschen fallen - so beispielsweise die schadhaften Brustimplantate von PIP oder die Großkopfendoprothesen ASR von DePuy", warnt Deh.
Das Versorgungsstärkungsgesetz sieht für die NUB-Entgelte ein stärker kontrolliertes Verfahren vor.
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