Bundestag

Wird das Sterbehilfegesetz ein Opfer von Parteitaktik?

Die Neuregelung der Sterbehilfe bleibt zwischen den Fraktionen umstritten. Union und Grüne versuchen, das Thema in die nächste Wahlperiode zu schieben.

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Der Bundestag lotet in einer Orientierungsdebatte eine Neuregelung der Suizidassistenz aus. Ob es bis zum Ende der Legislatur zu einer Entscheidung kommt, gilt als ungewiss.

Der Bundestag lotet in einer Orientierungsdebatte eine Neuregelung der Suizidassistenz aus. Ob es bis zum Ende der Legislatur zu einer Entscheidung kommt, gilt als ungewiss.

© [M] nmann77 / stock.adobe.com

Berlin. Eine Neuregelung der Sterbehilfe noch in dieser Legislaturperiode ist unter den Fraktionen des Bundestages offenbar umstritten. Abgeordnete der FDP-Fraktion werfen Union und Grünen vor, das Vorhaben mittels der Verfahrensordnung des Bundestages auszubremsen und so eine Sachentscheidung zu verhindern.

Gleichwohl will die Gruppe um die FDP-Abgeordnete Katrin Helling-Plahr alles verfahrenstechnisch Mögliche daransetzen, um bis zu den Wahlen eine gesetzliche Neuregelung zu erreichen. Das hat Helling-Plahr am Mittwoch der „Ärzte Zeitung“ mitgeteilt.

Zur Not müsse der Bundestag in der Sommerpause zu einer Sondersitzung zusammenkommen. Das Thema steht auf der Tagesordnung auch des Deutschen Ärztetages am 4. und 5. Mai.

Taktieren im Parlament

Überhaupt eine Orientierungsdebatte anzusetzen, war wohl keine leichte Entscheidung. Die Parlamentarischen Geschäftsführer der übrigen Parteien mussten sich an dieser Stelle gegen die Union durchsetzen, die das Thema am liebsten komplett in der nächsten Legislaturperiode gesehen hätte. Angeschoben hatte die Orientierungsdebatte vor allem die Arbeitsgruppe um Helling-Plahr.

Einen weiteren Schritt wollten vor allem Union und Grüne dann nicht mehr mitgehen. Der von Helling-Plahr federführend initiierte Entwurf von Abgeordneten der FDP, SPD und der Linken sollte bereits am Donnerstag auf der Tagesordnung des Parlaments auftauchen.

Ohne Debatte sollte er direkt an den Gesundheitsausschuss überwiesen werden, um eine Expertenanhörung dazu ansetzen zu können. Eine Drucksachennummer war bereits vergeben. In der konsolidierten Tagesordnung des Parlaments für Donnerstag taucht der Entwurf aber nicht mehr auf.

Damit kann der Entwurf frühestens wieder in drei Wochen, also ab dem 19 Mai, in den Bundestag eingebracht werden. Am 25. Juni endet offiziell die Sitzungsperiode.

Regelung immer noch machbar

„Tatsächlich liegt sowohl Union als auch Grünen scheinbar wenig an einer zügigen Neuregelung zu Gunsten der Betroffenen“, sagte Helling-Plahr der „Ärzte Zeitung“.

Der Bundestag müsse jetzt das parlamentarische Verfahren beginnen, um noch in dieser Wahlperiode Rechtssicherheit schaffen zu können. Sie frage sich, wie lange ihre Kollegen und Kolleginnen noch warten wollten. Die Betroffenen hätten keine Zeit. „Eine Neuregelung in dieser Legislaturperiode ist definitiv noch machbar“, so Helling-Plahr.

Das Bundesverfassungsgericht hatte im Februar 2020 das Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung als verfassungswidrig erklärt. Der Gesetzgeber könne aber gleichwohl die Suizidhilfe regeln. Er müsse aber sicherstellen, dass dem Recht des Einzelnen, sein Leben selbstbestimmt zu beenden, Raum zur Entfaltung und Umsetzung gegeben werde. (af)

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