Grünen-Fachgespräch

Wird die Komplexität der Bürgerversicherung unterschätzt?

Die Bürgerversicherung befindet sich seit Jahren im Dornröschenschlaf. Wohl nicht ohne Grund: Denn einen einfachen Weg dorthin gibt es rechtlich und erst recht politisch nicht, meinen Experten.

Julia FrischVon Julia Frisch Veröffentlicht:

BERLIN. Die Diskussion über die Bürgerversicherung oder integrierte Krankenversicherung krankt für Martin Albrecht vom IGES-Institut immer noch an einem: Sie kratzt nach wie vor zu sehr an der Oberfläche, anstatt in die Tiefen ihrer komplexen Fragestellungen einzutauchen. "Die rechtlichen und politischen Voraussetzungen und ihre Umsetzbarkeit müssen geprüft werden", forderte er am Montag bei einer Diskussionsveranstaltung der Grünen-Bundestagsfraktion in Berlin. Acht Varianten einer integrierten Krankenversicherung hat beispielsweise das IGES-Institut erarbeitet und ihre Probleme dargestellt. Doch solche Spezifizierungen würden bisher auf breiter Ebene fehlen, auch die Fachdiskussionen leisteten keinen Beitrag bislang dazu, kritisierte Albrecht.

"Überladenes Konzept"

Als "zu überladen" bezeichnete Thorsten Kingreen, Juraprofessor an der Universität Regensburg, die Diskussionen um die Bürgerversicherung. "Deswegen ist in den letzten zehn Jahren auch nichts passiert." Das immer wieder vorgebrachte Argument, eine Bürgerversicherung könne zum Beispiel für Finanzstabilität in der GKV sorgen, passe "konzeptionell" nicht zu dem Modell der Krankenversicherung, das vorrangig das Ziel verfolge, Wahlfreiheit zu schaffen.

Kingreen warnte davor, in den Diskussionen zu sehr die Verbesserung der Finanzierungsbasis in den Vordergrund zu stellen. "Ist die GKV so ärmlich, dass sie Geld aus der PKV braucht?", fragte Kingreen rhetorisch. "Wir müssen die Bürgerversicherung wollen, damit die Bürger Wahlfreiheit haben, diese Freiheit müssen wir stärken", forderte der Rechtswissenschaftler.

Auch das beliebte Gerechtigkeitsargument sollte nach Ansicht von Kingreen nicht zu sehr in den Vordergrund geschoben werden. Die Gerechtigkeitsdiskussion sei nur schwer vermittelbar, da in der PKV auch Geringverdiener versichert seien.

Verfassungsrechtliche Bedenken

Bei den weiteren Überlegungen zur Bürgerversicherung müsse beachtet werden, dass ein Verbot der PKV verfassungsrechtlich kaum haltbar sei, sagte Kingreen. Er mahnte auch, die Auswirkungen einer Reform auf andere Sozialversicherungszweige, insbesondere der Pflegeversicherung, nicht zu übersehen. Eine der "größten Herausforderungen", welche die Bürgerversicherung meistern müsse, sei die Ausgestaltung der Überführung von Altersrückstellungen, wenn PKV-Versicherte in die GKV wechseln. "Der Gesetzgeber müsste hier immer wieder nachstellen und beobachten", so Kingreen.

Auf die finanziellen Vorteile der Einbeziehung von Beamten in die GKV durch Umstellung auf Arbeitgeber-Zuschüsse von Beihilfebeträgen wies Stefan Etgeton von der Bertelsmann-Stiftung hin. Bis zum Jahr 2030 könnten Bund und Länder zusammen mit einer Nettoentlastung von rund 60 Milliarden Euro rechnen.

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