UPD-Monitor für 2022
Unabhängige Patientenberatung: Zahl der Beratungen erneut gesunken
Mehr Bedarf für psychosoziale Beratung, Ärger um nicht lieferbare Medikamente, Suche nach Arztterminen: Die Unabhängige Patientenberatung hat Schwerpunkte ihrer Arbeit im Vorjahr vorgestellt.
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Fordert eine „patientenfreundlichere Regelung“, wenn Versicherte den Verdacht auf Vorliegen eines Behandlungsfehlers haben: Stefan Schwartze, Patientenbeauftragter der Bundesregierung.
© Britta Pedersen/dpa
Berlin. Der Bedarf nach psychosozialer Beratung von erkrankten und pflegebedürftigen Menschen ist aufgrund vielfältiger Krisen im vergangenen Jahr gestiegen. Auch Probleme bei der Suche nach Arztterminen wurden vermehrt angesprochen, wie aus einem am Montag in Berlin vorgestellten Monitor der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD) hervorgeht.
Im Jahr 2022 habe es 123.558 Beratungen gegeben. Mehr als die Hälfte (56,8 Prozent) hätten sich auf rechtliche Fragen bezogen, darunter vor allem Beratungen zu Leistungsansprüchen. Etwas mehr als jede vierte Beratung drehte sich demnach um medizinische Fragen, jede siebte bezog sich auf allgemeine Fragen (siehe nachfolgende Grafik).
Damit ist die Zahl der Beratungen im Vergleich zu 2021 erneut zurückgegangen: Im Jahr zuvor hatte die UPD noch knapp 144.000 Beratungen verzeichnet, im ersten Corona-Jahr 2020 waren es sogar fast 173.000 gewesen (siehe nachfolgende Grafik).
Nach Darstellung von Thorben Krumwiede, Geschäftsführer der UPD, wird die Suche nach Hausärzten, Fachärzten oder Psychotherapeuten für viele Menschen „zunehmend zu einer Odyssee“. Die 2019 eingeführten Terminservicestellen hätten bisher „keine durchschlagende Wirkung erzielt“. Krumwiede forderte an diesem Punkt von Politik und Selbstverwaltung weitere Schritte.
Hürden beim Nachweis eines Verdachts auf Behandlungsfehler
Der Monitor sieht einen verstärkten Beratungsbedarf wegen Arzneimittelengpässen. Dies betreffe immer mehr Patienten, erklärte Krumwiede. „Gerade wenn lebenswichtige Medikamente nicht verfügbar sind, löst das bei Patienten und deren Angehörigen oft Wut und Verzweiflung aus.“
In der Beratung werde nach Möglichkeiten gesucht, wie Patienten doch an das gewünschte Medikament kommen und wie Ärzte bei der Suche nach möglichen Alternativen helfen könnten.
Schwartze: Hoher Beratungsbedarf bei Behandlungsfehlern
Der Patientenbeauftragte der Bundesregierung, Stefan Schwartze (SPD), verwies auf einen hohen Beratungsbedarf bei Behandlungsfehlern. Patienten stießen trotz gesetzlicher Vorgaben auf Probleme, wenn sie Einsicht in ihre Patientenakten erhalten wollten.
Zudem gebe es hohe Hürden für Patienten beim Nachweis eines Verdachts auf Behandlungsfehler. Hier forderte Schwartze eine „patientenfreundlichere Regelung“.
Bisher ist die UPD eine gemeinnützige GmbH. Im Mai wurde mit einer Gesetzesänderung die Überführung in eine Stiftung zum 1. Januar 2024 in Kraft gesetzt. Finanziert wird die Stiftung durch die Krankenkassen. (KNA/fst)